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Fachveranstaltung in GdP-Bundesgeschäftsstelle:

GdP-Rechtsexpertinnen und -experten nehmen soziale Netzwerke unter die fachliche Lupe

Foto: D. Schilff
Foto: D. Schilff
Berlin.

Das Thema "Facebook, öffentliche und dienstliche Berichterstattung sowie Nutzung von dienstlichen Mailkonten" erörterten die Rechtsexperten der GdP-Bezirke und -Landesbezirke am Mittwoch in den Räumlichkeiten der GdP-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Der Berliner Fachanwalt Dr. Cornelius Renner machte in seinem Vortrag deutlich, welche Gefahren bei der Nutzung von sozialen Netzwerken oder dienstlichen Mailkonten bestehen, und wie man rechtlich gegen Falschbehauptungen, Beleidigungen und "Hassmails" vorgehen könne.

Schulungsbedarf

Anhand der aufgeworfenen Fragestellungen wie "Was sind Meinungsäußerungen?", "Was ist Schmähkritik?", "Wie sind Interpretationen zu werten?" oder "Was sind Tatsachenbehauptungen?" entwickelte sich breiter und reger Diskussionsbedarf. Dietmar Schilff, im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand für Rechtspolitik und Rechtsschutz verantwortlich, betonte: "Von solchen Themenbereichen werden jede und jeder einzelne Polizeibeschäftigte sowie auch die Personalräte tangiert."

Im Rahmen einer Rechtssekretärstagung Ende 2016 war deutlich geworden, dass ein großes Schulungsbedürfnis im Bereich „Rechtsverfolgung und Soziale Medien“ bestehe.

Informiert werden sollte insbesondere über die Aspekte des Persönlichkeitsrechtsschutzes beziehungsweise des Rechts am eigenen Bild von Polizeivollzugsbeamten innerhalb und außerhalb der Dienstverrichtung, wie beispielsweise gegen ein Unternehmen wie "Facebook" und/oder einen "Facebook-User" rechtlich vorgegangen werden könne und, ob und wenn ja, in welcher Höhe Schmerzensgeldforderungen durchgesetzt werden können.
Foto: Zielasko
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