Verfassungstreue künftiger Beamter
GdP M-V: Kein Generalverdacht gegen die Polizei zulassen
Unstrittig ist das Ziel, dass Verfassungsfeinden der Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren ist“, so Schumacher weiter. Jetzt aber so zu tun, als wenn eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung fast ausschließlich oder überwiegend von potentiellen Verfassungsfeinden im Polizeivollzug ausgeht, ist realitätsfern. Diese Auffassung hatte die GdP auch in zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten und Fraktionen des Landtages immer wieder deutlich gemacht.
Schumacher abschließend: „Wir sind mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte einer Meinung: Wir wollen weder einen Radikalerlass aus den 70er-Jahren der BRD noch, dass jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der sich politisch engagiert, unter Generalverdacht gestellt wird.“
Schumacher abschließend: „Wir sind mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte einer Meinung: Wir wollen weder einen Radikalerlass aus den 70er-Jahren der BRD noch, dass jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der sich politisch engagiert, unter Generalverdacht gestellt wird.“