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Landessozialgericht entscheidet zugunsten ehemaliger Volkspolizisten

GdP-M-V: Verpflegungsgeld aus DDR-Zeiten muss auf die Rente angerechnet werden

Neustrelitz/ Schwerin.

„Das heutige Urteil des Landessozialgerichts entspricht der von der GdP seit Jahren vorgetragenen Rechtsauffassung", so der stellvertretende Landesseniorenvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Manfred Seegert. Gemäß dem Urteil ist das zu DDR-Zeiten gezahlte Verpflegungsgeld als Teil des Arbeitsentgelts anzusehen. Es muss daher bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Tausende ehemalige Volkspolizisten haben deshalb Anspruch auf eine höhere Rente. Das Gericht hat auch entschieden, dass eine Revision der Entscheidung vor dem Bundessozialgericht nicht möglich ist.

Jahrelanger Rechtsstreit

Der Entscheidung des Landessozialgerichts sind jahrelange Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen. Bereits seit Jahren stellten Betroffene Anträge zur Überprüfung ihrer Renten. Diese wurden auf eine „baldige“ Entscheidung des Landesozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vertröstet, obwohl bereits das Bundessozialgericht sowie mehrere Landessozialgerichte im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen entschieden hatten.

Seitens der GdP ist man sich bewusst, dass die Neuberechnung der Rente auch Zeit und Personal erfordert. Die GdP erwartet aber, dass man schnelle Lösungen findet und zum Beispiel Personal befristet einstellt.

„Die zu erwartende Erhöhung der Rente wird insbesondere bei den Empfängern niedriger Renten, also den damaligen niedrigen Diensträngen der DVP, deutlich spürbar werden. Es wäre aus unserer Sicht sehr unfair, wenn man diese Kolleginnen und Kollegen - die teilweise weit über 70 Jahre alt sind - noch jahrelang auf die Umsetzung des Urteils warten lässt“, so Seegert abschließend.


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