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GdP MV: Gespräch zur Beamtenbesoldung - Verfahrensweise weiterhin ungeklärt

Schwerin.

Am Freitag fand nun endlich das von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) geforderte Gespräch mit dem Finanzminister und den Gewerkschaften zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Ende Mai (AZ.: 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14) in Mecklenburg-Vorpommern statt. Teilnehmer auf Seiten der GdP waren Jörn Liebig und der Landesvorsitzende Christian Schumacher. Zur Erinnerung: In seinem Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die seinerzeitige, um zwei Jahre verzögerte, Ost-West-Anpassung der Besoldungsgruppen A 10 und höher mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Daher hat das Land Sachsen bereits im September 2017 beschlossen, Nachzahlungen für alle Betroffenen durchzuführen.

Die Verfahrensweise im Land Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen weiterhin ungeklärt.

In dem nun erfolgten Gespräch mit dem Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) haben wir unsere Auffassung zum Bundesverfassungsgerichtsbeschluss dargelegt und den Finanzminister aufgefordert, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die zu wenig gezahlte Besoldung nachzuzahlen.

Für das Ministerium ist es unstrittig, dass Kolleginnen und Kollegen sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2008 fast geschlossen Widersprüche gegen die nicht erfolgte Ost-West-Anpassung der Besoldung eingelegt haben. Trotzdem halten der Finanzminister und die Landesregierung aber an ihrer derzeitigen Auffassung fest, wonach sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur auf das Land Sachsen und dessen Kläger bezieht. Eine Nachzahlung im Land Mecklenburg-Vorpommern schließen sie daher kategorisch aus.

Auch wenn das Gespräch nicht auf eine schnelle Lösung im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen hoffen lässt, hat das Ministerium in diesem Gespräch zumindest Verhandlungsbereitschaft gezeigt.
Die Gesprächsparteien vereinbarten, bald weitere Gespräche durchzuführen, um eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung zu schaffen.
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