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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Anti-Polizei-Slogan „All Cops Are Bastards (A.C.A.B.)“ nicht generell strafbar

GdP MV:Wer schützt die, die andere schützen?

Schwerin.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) muss man akzeptieren. Wer aber jetzt glaubt, Polizistinnen und Polizisten jederzeit mit „A.C.A.B.“ beleidigen zu können, ist schief gewickelt.“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher.

Was war passiert? Sogenannte „Fußballfans“ verwendeten während eines Spiels das Kürzel „A.C.A.B.“. Die dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen empfanden dies als beleidigend und stellten Strafanzeige.


Die Täter wurden verurteilt. Das angerufene Bundesverfassungsgericht hob die Urteile auf, da es im konkreten Fall von straflosen Kollektivbeleidigungen ausgeht.

„Meine Kolleginnen und Kollegen werden tagtäglich mit zunehmender Gewalt und Hass konfrontiert. Vom Verwenden des Kürzels „A.C.A.B.“ bis zur Durchführung einer strafbaren Handlung gegen die Polizei ist es oft nur ein kurzer Weg. Deshalb betrachte ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit großer Sorge. Als Gewerkschaft der Polizei fordern wir die politischen Entscheidungsträger auf, sich klar und deutlich zur Polizei zu bekennen! Polizisten sind keine Bastards!“, so Schumacher abschließend.
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