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Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V)

GdP MV begrüsst Kabinettsbeschluss zur SOG-Änderung

Schwerin.

"Mit der neuen Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) leistet der Gesetzgeber einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern. Nun muß nur noch der Landtag zustimmen." Mit diesen Worten kommentierte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher am Dienstag den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) für die Einführung von Körperkameras, sogenannten Bodycams.

Immer mehr Kolleginnen und Kollegen klagen über eine zunehmende Respektlosigkeit und wachsende Aggressivität ihnen gegenüber.

Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern belegen nachweislich, dass sich potentielle Gewalttäter insbesondere von der Möglichkeit einer Aufzeichnung von ihren Taten abschrecken lassen.

Mit den nun vorliegenden Änderungsvorschlägen werden auch in Mecklenburg-Vorpommern die Voraussetzungen geschaffen, um Bodycams rechtssicher einzusetzen und somit die Sicherheit für Polizeibeschäftigte wirksam zu verbessern.

"Die Bodycams sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die Gefährdung der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten zu reduzieren und Tatverläufe für spätere Verfahren einfach und objektiv nachvollziehen zu können", so Schumacher abschließend.
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