GdP Mecklenburg-Vorpommern: Wohl und Schutz der Kolleginnen und Kollegen muss mehr Beachtung finden!
Das muss sich ändern:
Bei drohenden beziehungsweise akuten Gesundheitsgefahren (z. B. durch Ausgasungen von Schadstoffen in Gebäuden) müssen diese unverzüglich abgestellt und die zuständigen Dienststellenleiter unterrichtet werden.
- Der Arbeitsschutz (z. B. der Schutz vor Sonneneinstrahlung an den Außenfassaden) muss vor dem Denkmalschutz stehen! Es kann beispielsweise nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bei teilweise über 33 Grad im Büro arbeiten müssen.
- Zukünftig sollten Neubauten und Sanierungen nur an den Standorten zulässig sein, an denen ausreichend Mitarbeiterparkplätze zur Verfügung stehen.
- Kantinen müssen erhalten werden, eine gesunde Verpflegung muss gefördert werden und die Belastungen der Beschäftigten sind durch Pachtanteile im Rahmen der Essenspreise auszuschließen.
„Darüber hinaus vermisse ich, dass die Einbeziehung der Personalvertretungen, bei denen die Baumaßnahmen stattfinden, bei den Planungen gesetzlich festgeschrieben wird. Personalräte dürfen in ihrem vom Parlament gegebenen Recht nicht eingeschränkt oder behindert werden“, so der GdP-Landesvorsitzende Mecklenburg-Vorpommern Christian Schumacher.