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GdP NRW: 10 Verkehrstote jede Woche sind zu viel

Düsseldorf.

Trotz drei Blitzmarathons und verstärkter Kontrollen kommen in NRW jede Woche mehr als 10 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat deshalb auf ihrem heutigen Verkehrsforum in Düsseldorf gefordert, dass die Polizei auch in Deutschland Section Control einsetzen darf, um Raser aus dem Verkehr zu ziehen. „In unseren Nachbarländern gehört Section Control bei der Unfallbekämpfung längst zum Standard. Es ist überfällig, dass der Gesetzgeber auch bei uns die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, sonst kommen wir bei der nachhaltigen Verringerung der Zahl der Verkehrstoten nicht voran“, sagte der neue GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert auf dem Verkehrsforum.

Bei Section Control wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt, die ein Fahrzeug zwischen zwei Kontrollpunkten zurücklegt. Es kann auch auf Stecken eingesetzt werden, wo herkömmliche Blitzer nicht genutzt werden können, wie Autobahnbaustellen und Tunnel.

Section Control wird bereits seit Jahren mit großem Erfolg in den Niederlanden, in Belgien, Frankreich, Österreich, Großbritannien, Italien und der Schweiz bei der Bekämpfung von Unfallbrennpunkten eingesetzt. Im österreichischen Kaisermühltunnel ging die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle seit der Nutzung von Section Control um mehr als 30 Prozent zurück. In Italien liegt der Rückgang der tödlichen Unfälle auf allen Autobahnen bei 51 Prozent, in Großbritannien liegt er in den durch Section Control überwachten Abschnitten sogar bei 77 Prozent. In Deutschland darf Section Control aus Datenschutz-Gründen bislang nicht eingesetzt werden.

Auf ihrem heutigen Verkehrsforum in Düsseldorf diskutiert die GdP zudem über Möglichkeiten, wie die Polizei die elektronisch gespeicherten Fahrzeugdaten für die Unfallaufnahme nutzen kann. „Die Fahrzeughersteller können inzwischen durch das Auslesen der Steuerungselektronik oft wesentlich mehr über die konkrete Unfallursache herausfinden als die Polizei. Das geht nicht. Die Daten müssen auch der Polizei zugänglich gemacht werden, damit der Unfallverursacher zweifelsfrei festgestellt werden kann“, sagte Plickert mit Blick auf den Gesetzgeber.
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