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GdP NRW: BGH-Entscheidung stärkt schwächere Verkehrsteilnehmer

Düsseldorf.

Mit Erleichterung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kenntnis genommen, dass Radfahrern, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, nicht deshalb eine Mitschuld an den Unfallfolgen zugewiesen werden kann, weil sie keinen Helm getragen haben. „Helme können Leben retten.

Deshalb müssen wir viel dafür tun, dass nicht nur Kinder, sondern auch erwachsene Radfahrer einen Helm tragen. Aber das muss freiwillig sein, damit es wirkt“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens.

Mertens erinnerte daran, dass im Straßenverkehr das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. „Darauf sind vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer angewiesen“, sagte er. „Hätte der Bundesgerichtshof die Helmpflicht für Radfahrer durch die Hintertür eingeführt, hätte er das Prinzip des Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer aufgegeben. Mit fatalen Folgen für die Verkehrssicherheit“, erklärte der Verkehrsexperte der GdP.

Zudem müssten alle Verkehrsteilnehmer gleich behandelt werden. „Bei Autofahrern kommt schließlich auch keiner auf die Idee, ihnen nur deshalb eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall zu geben, weil ihr Fahrzeug nicht mit der neuesten Sicherheitstechnik wie Notbremssystemen, Abstandswarnern oder Ausweichsystemen ausgestattet ist“, sagte Mertens. Im Übrigen sei es Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Gerichte, darüber zu entscheiden, ob die Nutzung von bestimmten Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben wird oder nicht. „Dieses Prinzip muss auch die Helmpflicht von Radfahrern gelten.“
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