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GdP NRW: Beschäftigte müssen nicht länger für verspäteten Haushaltsbeschluss bluten!

Düsseldorf/Münster.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur fristgerechten Einbringung des Landeshaushalts begrüßt. „In den vergangenen Jahren haben die Beschäftigten des Landes immer wieder ein unfreiwilliges Sonderopfer erbracht, weil ihre längst zugesagte Beförderung wegen der verspäteten Verabschiedung des Landeshaushalts verschoben werden musste. „Mit dieser unseligen Praxis ist jetzt endlich Schluss!“ betonte nach der Urteilsverkündung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs führt nicht nur zu einer größeren Haushaltsklarheit, sondern auch zu mehr Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten“, sagte Plickert.

Nach Berechnungen der GdP sind den Polizistinnen und Polizisten in NRW in diesem Jahr 8,3 Millionen Euro verloren gegangen, weil ihre Beförderungen wegen der im März gescheiterten Abstimmung über den Landeshaushalt bislang nicht ausgesprochen werden konnten. Die GdP dringt deshalb darauf, dass der immer noch nicht vom Landtag verabschiedete Haushalt jetzt zeitnah verabschiedet wird und unmittelbar danach die noch ausstehenden Beförderungen für 2012 ausgesprochen werden. Die Landesregierung müsse jetzt zudem für eine zeitnahe Verabschiedung des Haushalts 2013 sorgen, damit das Haushaltsrecht nicht erneut verletzt wird.
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