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GdP NRW: Früherer Hafturlaub für Mörder ist falsches Signal

Düsseldorf.

Ein Langzeitausgang bereits nach fünf Jahren für Straftäter, die zu lebenslanger Haft verurteilt sind, stellt nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein zu hohes Risiko für die Allgemeinheit dar. Frank Richter, Landesvorsitzender der GdP: „Bei diesen Menschen handelt es sich entweder um Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder, also um gefährliche Schwerstkriminelle. Hier muss der Schutz der Bürgerinnen und Bürger einem falsch verstandenen Resozialisierungsverständnis vorgehen.“

Nicht nur das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, so der GdP-Landeschef weiter, würde dadurch schwer erschüttert, sondern die Polizei würde auch vor weitere Herausforderungen gestellt. Richter: „Das Risiko, dass zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nicht aus dem Langzeitausgang zurückkehren und den Hafturlaub zur Flucht benutzen, würde deutlich erhöht, da die noch verbleibende Reststrafe wesentlich länger ist.

Außerdem wäre es aus Sicht der GdP ein völlig falsches Signal, wenn einzelne Bundesländer unterschiedliche Regelungen hätten. Frank Richter: “ Ob ein Straftäter bereits nach fünf Jahren oder erst später erstmalig Hafturlaub bekommen könnte, wäre dann davon abhängig, ob er in Brandenburg, Bayern oder in Nordrhein-Westfalen einsäße. Das Haftrecht in Deutschland muss einheitlich bleiben.“
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