GdP NRW: Früherer Hafturlaub für Mörder ist falsches Signal
Nicht nur das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, so der GdP-Landeschef weiter, würde dadurch schwer erschüttert, sondern die Polizei würde auch vor weitere Herausforderungen gestellt. Richter: „Das Risiko, dass zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nicht aus dem Langzeitausgang zurückkehren und den Hafturlaub zur Flucht benutzen, würde deutlich erhöht, da die noch verbleibende Reststrafe wesentlich länger ist.
Außerdem wäre es aus Sicht der GdP ein völlig falsches Signal, wenn einzelne Bundesländer unterschiedliche Regelungen hätten. Frank Richter: “ Ob ein Straftäter bereits nach fünf Jahren oder erst später erstmalig Hafturlaub bekommen könnte, wäre dann davon abhängig, ob er in Brandenburg, Bayern oder in Nordrhein-Westfalen einsäße. Das Haftrecht in Deutschland muss einheitlich bleiben.“
Außerdem wäre es aus Sicht der GdP ein völlig falsches Signal, wenn einzelne Bundesländer unterschiedliche Regelungen hätten. Frank Richter: “ Ob ein Straftäter bereits nach fünf Jahren oder erst später erstmalig Hafturlaub bekommen könnte, wäre dann davon abhängig, ob er in Brandenburg, Bayern oder in Nordrhein-Westfalen einsäße. Das Haftrecht in Deutschland muss einheitlich bleiben.“