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GdP NRW: Innenminister stoppt unzulässige Untersuchung auf Brustimplantate

Düsseldorf.

Mit großer Erleichterung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung von Innenminister Ralf Jäger (SPD) zur Kenntnis genommen, dass die bislang im Polizeipräsidium Bielefeld herrschende Praxis, nach der Polizistinnen im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung der Kraftfahrtauglichkeit auf das Tragen von Brustimplantaten untersucht worden sind, umgehend gestoppt wird. Die Bielefelder Polizeipräsidentin hatte das Vorgehen des örtlichen Polizeiarztes damit begründet, dass durch die Brustimplantate die Polizeidienstfähigkeit beeinträchtigt sein könnte. Die GdP hält diese Argumentation für nicht zulässig und hatte sich deshalb an den Innenminister gewandt.

Um nachzuweisen, dass sie kein Brustimplantat tragen, mussten die Bielefelder Polizistinnen während der Fahrtauglichkeitsuntersuchung ihren BH ablegen. „Die in Bielefeld praktizierte Untersuchungsmethode verletzt die Intimsphäre der Kolleginnen. Sie ist zudem rechtswidrig, weil die Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten und die der allgemeinen Polizeidienstfähigkeit nichts miteinander zu tun haben“, sagte Plickert. „Deshalb ist es gut, dass der Innenminister die rechtswidrige Praxis gestoppt hat.“

Welche Standards in Zukunft bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten gelten, will Innenminister Jäger in Kürze landeseinheitlich festlegen.
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