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GdP NRW: Polizisten können Blutproben ab sofort eigenständig anordnen

Düsseldorf.

Bei Verdacht auf Alkohol am Steuer können die Polizisten in NRW die Entnahme einer Blutprobe in Zukunft eigenständig anordnen, ohne vorher eine Zustimmung des zuständigen Staatsanwalts einzuholen. Das hat Justizminister Peter Biesenbach (CDU) entschieden. Mit dem neuen Erlass greift der Justizminister eine Initiative der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf, die in der Vergangenheit immer wieder bemängelt hatte, dass vor allem in den Nachtstunden viel Zeit vergeht, bis die Polizisten einen Staatsanwalt erreichen, der die Entnahme einer Blutprobe anordnet. „Dadurch wurden die Polizisten oft über Stunden gebunden, ohne dass irgendjemand einen Vorteil davon gehabt hätte“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Arnold Plickert. „Deshalb freue ich mich sehr, dass der Justizminister entschieden hat, dass die Polizei die Entnahme einer Blutprobe selber anordnen kann.“

Umweg über die Staatsanwaltschaft entfällt

Mit dem neuen Erlass setzt NRW eine im August vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung der Strafprozessordnung um, nach der die Anordnungskompetenz zur Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer von den Gerichten auf die Staatsanwaltschaft und die Polizei verlagert worden war. Trotz der Gesetzesänderung waren die Polizisten in NRW bislang gehalten, sich vor der Entnahme einer Blutprobe mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzten. Dieser Umweg entfällt jetzt.

In seinem Erlass weist der Justizminister darauf hin, dass die Anordnungskompetenz zur Entnahme einer Blutprobe nach der vom Bundestag geänderten Rechtslage Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich gleichrangig zustehe. Aus verfahrensökonomischen Gründen halte er es für sinnvoll, den Polizeibehörden im Falle eines Anfangsverdachts auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer grundsätzlich die Entscheidung über die Anordnung einer Blutprobe zu überlassen.
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