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GdP NRW: Regelsätze für Sicherheitsleitungen: Ein Schlag ins Gesicht von Polizisten und Rettungskräften

Düsseldorf.

Als Schlag ins Gesicht aller Polizisten und Rettungskräfte sieht die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) die aktuell zwischen den Generalstaatsanwaltschaften festgelegten Regelsätze für Sicherheitsleistungen. Die Sätze werden zum Beispel dann fällig, wenn ein Straftäter keinen festen Wohnsitz im Inland hat, gegen ihn aber trotzdem kein Haftbefehl erlassen werden soll. Arnold Plickert, Landesvorsitzender der GdP: „Wenn für einen einfachen Diebstahl 400 Euro, für den Kennzeichenmissbrauch 300 Euro und die einfache Körperverletzung 450 Euro Sicherheitsleistung fällig werden, ist es nicht hinnehmbar, dass bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte lediglich 250 Euro angesetzt werden.

Darin offenbart sich eine absolut geringe Wertschätzung für Polizistinnen, Polizisten und Rettungskräfte, die bei ihren Diensthandlungen bespuckt, getreten, geschlagen und oftmals grob beleidigt werden. Diese mangelnde Wertschätzung trägt mit dazu bei, dass der Respekt unseren Kolleginnen und Kollegen sowie den Rettungskräften gegenüber immer weiter sinkt. Sie fühlen sich von den Politikern aber auch von der Justiz im Stich gelassen.“

Plickert erinnerte in diesem Zusammenhang, dass die GdP NRW nach Bekanntwerden der NRW-Studie: „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“ Innenminister Jäger einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt hat. Plickert: „Unter anderem fordern wir seit langem einen § 115 StGB, der unter anderem eine Mindeststrafe bei Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten und Rettungskräften im Einsatz festlegt. Außerdem fordern wir zumindest den Pilotversuch für Bodycams, mit denen Gewalt gegen Polizeibeamte verhindert oder aber dokumentiert werden könnten. Unsere Forderungen zielen auch darauf, Polizeibeamten im Einsatz mehr Respekt zu verschaffen. Wenn das jetzt die Antwort auf unsere Forderungen ist, werden wir diesen auf andere Weise Nachdruck verleihen müssen.“
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