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GdP NRW fordert Schmerzensgeld statt Kennzeichnungspflicht

Düsseldorf.

Das Verhältnis der rot-grünen Landesregierung zu den Einsatzhundertschaften und den Alarmzügen der Polizei ist von einer nicht zu verstehenden Misstrauenskultur geprägt. Das hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer Anhörung des Düsseldorfer Innenausschusses über die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes beklagt. In Zukunft sollen in NRW alle Polizisten in den Einsatzhundertschaften und Alarmzügen neben der bereits vorhandenen taktischen Kennzeichnung auf dem Einsatzanzug zusätzlich einen individualisierenden Buchstaben tragen. „Mit der Kennzeichnung werden die Polizisten, die bei Demonstrationen und Fußballspielen immer wieder von Gewalttätern angriffen werden, als potenzielle Straftäter diffamiert“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert bei der Anhörung. „Bis heute gibt es keinen einzigen Fall, in dem die Identität von Einsatzkräften nach einer Strafanzeige nicht festgestellt werden konnte. Dies macht deutlich, dass die Gesetzesvorlage völlig überflüssig ist.“

Schmerzensgeldanspruch

Zugleich beklagt die GdP, dass sich die rot-grüne Landesregierung noch immer weigert, die Polizisten, die durch einen Angriff verletzt worden sind, bei der Durchsetzung ihres Schmerzensgeldanspruchs zu unterstützen. „Wenn der Täter beim Angriff schuldunfähig war oder wenn er zahlungsunfähig ist, bekommt der verletzte Polizist keinen einzigen Euro. Dies ist inakzeptabel“, sagte Plickert. „Wenn die Landesregierung die Polizisten wirklich unterstützen will, wie sie immer sagt, muss sie endlich bei den Schmerzensgeldansprüchen in Vorleistung treten, statt eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Eine Vielzahl von Bundesländern macht das längst.“

Mit der geplanten Gesetzesänderung setzt sich Rot-Grün zudem über die Grundsätze der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst hinweg. Zunächst hatte die Landesregierung geplant, die Kennzeichnungspflicht bei der Polizei über einen Erlass einzuführen, war dabei aber im vergangenen Jahr am Widerspruch des Polizei-Hauptpersonalrates gescheitert. Die daraufhin vom Innenministerium angerufene Einigungsstelle hatte die Kennzeichnungspflicht ebenfalls abgelehnt. Die fehlende Zustimmung will die Landesregierung jetzt durch die Änderung des Polizeigesetzes umgehen.

Die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Pilotprojekts für die Bodycam in NRW begrüßt die GdP ausdrücklich. Sie wurde von ihr bereits seit langem gefordert. GdP-Vorsitzender Arnold Plickert: „Die vorliegenden Ergebnisse aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei machen deutlich, dass die Bodycam bei gewalttätigen Einsatzsituation deeskalierend wirkt und das Angriffsrisiko für die eingesetzten Polizisten reduziert.“
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