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GdP NRW kritisiert unverantwortliche Verharmlosung der NPD

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die unverantwortliche Verharmlosung der NPD durch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). „Dass die NPD offen verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist unbestritten. Deshalb ist die Entscheidung der Innenminister, nach dem Abzug der V-Leute erneut die Chancen auf ein NPD-Verbot zu prüfen, richtig“, sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter. „Die Vorbereitung des Verbotsverfahrens braucht Zeit, damit es auch ohne die Erkenntnisse der V-Leute zum Erfolg führt, aber an der Verfassungswidrigkeit der NPD selbst besteht kein Zweifel.“

Richter distanzierte sich damit ausdrücklich vom Vorsitzenden der DPolG, Rainer Wendt. Dieser hatte im Vorfeld der Beratungen der Innenminister erklärt, dass die NPD keine ernsthafte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Wendt hatte sich gegen ein NPD-Verbot ausgesprochen, weil die Gefahren für die Demokratie vor allem von militanten Gruppen und einzelnen Rechtsextremisten ausgehen würden, nicht aber von der NPD selbst. „Wer so argumentiert übersieht, dass es zahlreiche Querverbindungen zwischen Funktionsträgern der NPD und den rechtsextremistischen Terrorgruppen gibt, und dass die NPD selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, sagte Richter. „Er verharmlost damit in unverantwortlicher Weise den Terror von Rechts.“
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