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GdP NRW zu Polizeigesetz Notwendige Neuregelungen ermöglichen rechtssichere Polizeiarbeit

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen (GdP) begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen des Polizeigesetzes NRW, welche heute dem Innenausschuss des Landtages zur Abstimmung vorliegen. Der Landesvorsitzende der GdP, Arnold Plickert, dazu: „Die weitere Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage zur Videoüberwachung ist sinnvoll, da sich sowohl die objektive Sicherheitslage als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger dort, wo diese zur Anwendung kommt, verbessert haben. Um auch zukünftig in regelmäßigen Abständen parlamentarisch die Wirksamkeit dieses Instrumentes, das sehr stark in die Grundrechte der Betroffenen eingreift, überprüfen zu können, halten wir auch eine weitere zeitliche Befristung für sinnvoll und gerechtfertigt.“

Auch die neuen Regelungen in § 20 a zur Abfrage von Telekommunikations- und Telemediendaten und in § 20 b zum Einsatz technischer Mittel zur Auffindung von Mobilfunkendgeräten begrüßt die GdP, so Plickert weiter. „ Diese Rechtsinstrumente ermöglichen unseren Kolleginnen und Kollegen endlich, rechtssicher Gefahren abzuwehren, die insbesondere bei der Androhung von Amokläufen und Anschlägen sowie Freiheitsberaubungen und der Suche nach Vermissten oder hilflosen Personen entstehen.“

So begrüßenswert das Gesetzesvorhaben insgesamt ist, bedauert die GdP jedoch, dass der Gesetzgeber nicht auch noch zwei weitere Rechtsinstrumente geregelt hat. Plickert: „Die GdP fordert seit langem die Videoüberwachung im Rahmen des Objektschutzes. In Zeiten immer knapperer Personalressourcen hätte dies eine spürbare Erleichterung bedeutet. Hier hätten wir uns mehr gewünscht, wie auch hinsichtlich der Normierung der präventiven Telefonüberwachung. Die bisher fehlende Regelung führt zu der paradoxen Situation, dass z.B. bei einer Geiselnahme auf die Regelungen der StPO zurückgegriffen werden muss. Und dies, obwohl es einzig darum geht, Gefahren für Leib und Leben abzuwehren und keinesfalls darum, Beweismittel für ein Strafverfahren zu sammeln.“
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