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GdP-NRW: Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das gestern Abend vom nordrhein-westfälischen Landtag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, den Linken und einem Abgeordneten der CDU-Fraktion beschlossene neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) als „wichtiges Signal zur Stärkung der Demokratie“ gelobt. „Der öffentliche Dienst steht wegen der Schuldenbremse in den kommenden Jahren vor schwerwiegenden Entscheidungen. Deshalb ist es gut, dass die Beschäftigten in Zukunft mit der Landesregierung und den Kommunen wieder auf Augenhöhe verhandeln können“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Das neue Mitbestimmungsrecht macht nicht nur den von Schwarz-Gelb 2007 durchgesetzten Kahlschlag rückgängig, sondern es macht die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder zukunftsfähig, weil es auch neue Tatbestände, die bei der Verabschiedung des früheren Mitbestimmungsrechts noch keine Rolle gespielt haben, berücksichtigt.“

Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der GdP:
  • die Wiederherstellung des Wahlrechts für die Kommissaranwärterinnen/Kommissaranwärter bei den Personalratswahlen,
  • die Abschaffung des undemokratischen Vorstandsprinzips, das zur Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten geführt hatte,
  • die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei Umsetzungen,
  • die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Dienststellenleitern, wenn sie Gerichtsbeschlüsse nicht umsetzen,
  • die Einführung einer prozessbegleitenden Mitbestimmung,
  • die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei möglichen Privatisierungen
  • und die Orientierung der Freistellungsmöglichkeiten für die Personalratsvertreter an den Freistellungsregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Auch Karl-Heinz-Kochs, Mitbestimmungsexperte der GdP, lobt das neue Gesetz: „Es hat sich ausgezahlt, dass die GdP im Verbund mit dem DGB, mit ver.di und GEW nie in ihren Bemühungen nachgelassen hat, die 2007 von Schwarz/Gelb durchgesetzten massiven Einschnitte bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder rückgängig zu machen. Ab heute ist eine effektive Personalvertretungsarbeit in NRW wieder möglich. Die Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück.“

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hätten Wort gehalten. „Dafür ist ihnen ausdrücklich zu danken. Das gilt aber auch für die beiden Abgeordneten der CDU, die dem Gesetz zugestimmt bzw. sich der Stimme enthalten haben“, betont Kochs.
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