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GdP-NRW: Karlsruher Urteil schnell umsetzen

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass die Politik die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit zur Sicherungsverwahrung extrem gefährlicher Straftäter bis Mai 2013 nicht ausschöpft, sondern unverzüglich auf das Karlsruher Urteil reagiert. „Die Vorgaben des Verfassungsgerichts, dass für extrem rückfallgefährdete, gefährliche Straftäter eine eigene therapieorientierte Unterbringungsmöglichkeit außerhalb der bestehenden Strafanstalten geschaffen werden muss, sind nicht über Nacht gekommen. Die Politik hätte spätestens nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Voraussetzungen für eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit schaffen müssen. Das gilt es jetzt unverzüglich nachzuholen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.

Bereits Anfang des vergangenen Jahres hatte die GdP von der Politik ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter außerhalb des bestehenden Strafrechts gefordert, wenn sie sich zuvor während ihrer Haftzeit konsequent allen Therapieversuchen verweigert haben. Dies müsse außerhalb der bestehenden Haftanstalten geschehen, um jeden Verdacht einer verfassungswidrigen Zweitstrafe im Keim zu ersticken. „Die zwangsweise Unterbringung ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Opfer“, hatte Richter damals erklärt.

Die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, in Oberhausen eine entsprechende Einrichtung zu schaffen, bewertet die GdP als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Sollte Oberhausen den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht genügen, muss das Land zeitnah nach einer Alternative suchen“, sagte Richter.
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