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GdP-NRW: Mitbestimmung im öffentlichen Dienst kein Fremdwort mehr

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet den gestern vom Landeskabinett verabschiedeten Entwurf für die Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) positiv. „Die von Schwarz/Gelb massiv beschnittenen Mitbestimmungsrechte sollen wieder hergestellt werden“, sagte GdP-Mitbestimmungsexperte Karl-Heinz Kochs. „Rot/Grün lässt seinem Versprechen, NRW wieder zum Mitbestimmungsland Nr. 1 im öffentlichen Dienst zu machen, jetzt Taten folgen.“ Noch Ende vergangenen Jahres hatte das Innenministerium Eckpunkte vorgelegt, nach denen nur ein Teil der von der Vorgängerregierung durchgesetzten Verschlechterungen rückgängig gemacht werden sollte. „Diese Pläne sind nach dem massiven Widerstand der Gewerkschaften jetzt vom Tisch. Rot/Grün zeigt mit dem neuen Gesetzentwurf, dass es ihr mit der Wiederherstellung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ernst ist“, sagte Kochs.

Positiv bewertet die GdP vor allem, dass in Zukunft im öffentlichen Dienst die gleichen Freistellungsregelungen für die Personalräte gelten wie in der Privatwirtschaft, dass die Mitbestimmung bei der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wieder eingeführt und das Vorstandsprinzip für die Geschäftsführung in den Personalräten abgeschafft werden soll. Außerdem will die Landesregierung das von Schwarz/Gelb beseitigte Wahlrecht für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei den Personalratswahlen wieder herstellen.

Bei einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs sieht die GdP noch einen Änderungsbedarf. Diese Vorschläge wird sie in das von der Landesregierung geplante Anhörungsverfahren zur Gesetzesnovelle einbringen.
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