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GdP-NRW: Mönchengladbacher Urteil zum versuchten Polizistenmord hat Signalcharakter

Düsseldorf.

Mit großer Erleichterung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach wegen des versuchten Mordanschlags auf den Polizeibeamten Michael Frehn reagiert. „Wer Polizisten brutal angreift, nur weil sie nach einem versuchten Einbruch in ein Lebensmittelgeschäft bei mehreren Tatverdächtigen eine Personenkontrolle durchführen, muss die volle Härte des Gesetzes spüren“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Peter Hugo. „Deshalb ist es gut, dass das Gericht den Täter wegen versuchten Mordes zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt hat.“

In der Vergangenheit hat die GdP immer wieder darüber geklagt, dass selbst mit großer Brutalität verübte Angriffe auf Polizisten von den Gerichten oft als Bagatelldelikte abgetan werden. Die GdP hofft deshalb, dass das Mönchengladbacher Urteil Signalcharakter für andere Gerichte hat. „Wer Polizisten angreift, will einen anderen Staat, in dem er ungestört seinen kriminellen Geschäften nachgehen kann. Das darf eine demokratische Gesellschaft nicht zulassen“, sagte Hugo.
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