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GdP Niedersachsen: Eigener Schutzparagraph zu Gewalt gegen Polizei Thema im Bundesrat

Hannover/Berlin.

Als wichtigen Erfolg ihrer langjährigen Bemühungen, die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte einzudämmen, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Gesetzesinitiativen der Länder Saarland und Hessen bezeichnet, die am 8. Mai 2015 im Bundesrat auf der Tagesordnung standen. Auch die GdP Niedersachsen ist diesbezüglich seit Jahren im Gespräch mit der Politik und hatte an Landesinnenminister Boris Pistorius zusätzlich Ende März noch einmal per Schreiben appelliert, die Aufnahme eines eigenen Paragraphen ins Strafgesetzbuch zu unterstützen, der Polizei- und Rettungskräfte gesondert schützt.

Ein solcher Straftatbestand sei als Reaktion auf die immer massiveren Angriffe dringend notwendig, schrieb der GdP-Landes- und stellvertretende Bundesvorsitzende Dietmar Schilff an Pistorius.

Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte zu der Thematik: „Seit über fünf Jahren kämpft die Gewerkschaft der Polizei dafür, dass ein Angriff auf einen Polizisten in jedem Fall bestraft wird. Auch unvermittelte Attacken auf eingesetzte Polizeibeamte im täglichen Dienst oder Übergriffe ohne einen Bezug zur konkreten Einsatzhandlung dürfen für den oder die Täter nicht mehr folgenlos bleiben. Das erleben meine Kolleginnen und Kollegen täglich“.

Dietmar Schilff: „Die aktuellen Zahlen sind erschreckend. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen für 2014 stiegen die Gewaltdelikte gegen die Polizei auf einen neuen traurigen Höchststand von 934 Fällen. Die GdP erwartet, dass Niedersachsen die Gesetzesinitiative der Bundesländer Hessen und Saarland unterstützt.“
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