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Ergebnisse der Haushaltsklausur

GdP Niedersachsen: „Es besteht ein weitaus größerer finanzieller Handlungsbedarf“

Hannover.

Nachdem die Regierungsfraktionen ihre Vorschläge für den Haushalt 2020 vorgestellt haben, sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen weiteren Handlungsbedarf für die Polizei. Es gebe zwar im Vergleich zu den Vorschlägen, die die Landesregierung im Sommer gemacht hatte, Verbesserungen, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Dies reiche aber noch immer nicht aus. Es fehlten Perspektiven.

„Dadurch wird die Polizei etliche der zugesagten Dinge selber finanzieren müssen.“

In ihrer Klausur am 1. Juli 2019 hatte die Landesregierung 7 Millionen Euro für den Polizeibereich bewilligt. Vom Innenministerium waren damals mindestens 17 Millionen Euro als notwendig erachtet worden. Von den 106 Millionen Euro, die den Regierungsfraktionen für ihre „politische Liste“ zur Verfügung stehen, ist die Polizei jetzt mit zusätzlichen 4,6 Millionen bedacht worden, also mit rund 5 Prozent.

GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Positiv ist zu bewerten, dass ein Teil der von der Landesregierung nicht beschlossenen, notwendigen Maßnahmen nunmehr in den Haushalt eingebracht werden sollen, wie zum Beispiel 2,5 Millionen für erhöhte Mieten, Informations- und Kommunikationstechnologie und Sachmittel für die Polizei.“ Die Beschaffung ballistischer Helme, die nun mit 2,1 Millionen veranschlagt ist, sei eigentlich Pflicht der Landesregierung, so Schilff. „Denn es ist ihre Aufgabe, für den Schutz der Polizeibeschäftigten zu sorgen!“. Als problematisch sieht die GdP die für das Innenministerium verordnete globale Minderausgabe für 2020 an, die bei rund 14 Millionen Euro liegen soll. „Dadurch wird die Polizei etliche der zugesagten Dinge selber finanzieren müssen.“

Laut Schilff besteht ein noch weitaus größerer finanzieller Handlungsbedarf. „Alleine die notwendigen Investitionen in marode Dienststellen belaufen sich – ohne LKA – auf weit über 100 Millionen Euro. Und auch die Perspektiven für die Beschäftigten sind nicht annähernd bedacht worden. Die Wartezeit, bis ein/e Kommissar/-in zum/zur Oberkommissar/-in befördert wird, ist mit durchschnittlich 12 Jahren viel zu lang.“ Die gute Arbeit der Polizei werde nicht sachgerecht bedacht.

„Im nächsten Haushalt oder in einem Nachtragshaushalt müssen ein weiteres Stellenhebungsprogramm, mehr Perspektiven für alle Beschäftigten sowie ein Liegenschafts-Investitionsprogramm kommen“, so Schilff. Leider sei es in der „politischen Liste“ nicht gelungen, die Erhöhung des von der Landesregierung beschlossenen Wiedereinstiegs in das Weihnachtsgeld durchzusetzen. Der GdP erwartet, dass sich das Weihnachtsgeld für alle am Tarif orientiert und auch Pensionärinnen und Pensionäre miteinbezogen werden.
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