Neue Bestimmung der Tierschutzverordnung
GdP Niedersachsen fordert Ausnahme für Diensthunde
In Einklang mit den Forderungen der GdP Niedersachsen, die auch von der Bundes-GdP vertreten werden, hat das niedersächsische Innenministerium einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, Rechtssicherheit für die Hundeführerinnen und -führer der Polizei und auch für die Umsetzung polizeilicher Maßnahmen - insbesondere bei gewalttätigen Versammlungen - zu schaffen, indem eine Ausnahmeregelung in die Tierschutzverordnung aufgenommen wird.
Die Halsbänder werden bei der Ausbildung und dem Einsatz von Schutzhunden verwendet, zum Beispiel wenn gewaltbereite und aggressive Personen oder Personengruppen gestellt werden sollen. Die Diensthundeführer bilden mit ihren Tieren ein eingespieltes und vertrauensvolles Team, wobei die Halsbänder nur in speziellen kritischen Situationen zum Einsatz kommen, um den Tieren einen kurzen Impuls zu geben. Eine Gefährdung des Tierschutzes sieht die GdP in diesen Fällen nicht gegeben.
Da durch die neue Verordnung zahlreiche Schutzhunde außer Dienst gestellt werden müssen, fordert die GdP für den Bereich der Diensthunde eine sofortige Ausnahmegenehmigung für die Verwendung der Halsbänder. Solange diese nicht erteilt wird, bleiben die Schutzhunde nicht einsatzfähig, was unmittelbare Auswirkungen auf den täglichen Dienstbetrieb hat.
Die Halsbänder werden bei der Ausbildung und dem Einsatz von Schutzhunden verwendet, zum Beispiel wenn gewaltbereite und aggressive Personen oder Personengruppen gestellt werden sollen. Die Diensthundeführer bilden mit ihren Tieren ein eingespieltes und vertrauensvolles Team, wobei die Halsbänder nur in speziellen kritischen Situationen zum Einsatz kommen, um den Tieren einen kurzen Impuls zu geben. Eine Gefährdung des Tierschutzes sieht die GdP in diesen Fällen nicht gegeben.
Da durch die neue Verordnung zahlreiche Schutzhunde außer Dienst gestellt werden müssen, fordert die GdP für den Bereich der Diensthunde eine sofortige Ausnahmegenehmigung für die Verwendung der Halsbänder. Solange diese nicht erteilt wird, bleiben die Schutzhunde nicht einsatzfähig, was unmittelbare Auswirkungen auf den täglichen Dienstbetrieb hat.