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Zum Jahresbericht des Landesrechnungshofs

GdP Niedersachsen: „Unsicherheit bei Arbeitszeiterfassung darf nicht unseren Kolleginnen und Kollegen angelastet werden“

Hannover.

Der zweite Teil des Jahresberichts des Landesrechnungshofs (LRH), der heute öffentlich vorgestellt wurde, bestätigt die Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, wonach die Polizei Niedersachsen ein landeseinheitliches Zeitmanagementsystem benötigt.

„Der unterschiedliche und nun vom LRH kritisierte Umgang mit den Arbeitszeitvorschriften zeigt, wie schwierig es ist, die vielfältigen Vorschriften anzuwenden. Die Unsicherheit und die Auswirkungen, die sich daraus ergeben, dürfen aber nicht unseren Kolleginnen und Kollegen angelastet werden“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff.

Die GdP fordert eine landeseinheitliche Regelung der Arbeitszeit für alle Beschäftigten der Polizei, die die Besonderheiten des Polizeidienstes berücksichtigt.

GdP-Landesvorsitzender Schilff: „Die Funktionalität der Polizei muss zum Schutz der Sicherheit und Ordnung im Land Niedersachsen aufrechterhalten werden. Außerdem gilt es, die hohen Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten. Dabei muss klar sein, dass das Arbeitszeitvolumen auch bei der Polizei endlich ist und kein Arbeitszeitmodell die knappen Personalressourcen bei der Polizei aufzufangen vermag.“

Durch den Bericht des LRH werde erneut deutlich, wie wichtig es war, zu diesem Thema eine Landesarbeitsgruppe einzurichten. „Die GdP steht diesem Prozess positiv als Vertreterin aller Polizeibeschäftigten zur Seite und wird weiterhin ihre Positionen bei der Schaffung moderner Regelungen zur Arbeitszeit einbringen. Es muss sichergestellt werden, dass arbeitszeitrechtliche Fragen landesweit einheitlich beantwortet werden. Ein Zeitmanagementsystem kostet Geld, dieses muss zur Verfügung gestellt werden“, so Schilff abschließend.
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