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GdP Niedersachsen begrüßt Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen und Familienpflegezeit

Hannover.

Mit der vom Landtag beschlossenen gesetzlichen Regelung, Schmerzensgeldansprüche durch den Dienstherrn auszugleichen, wird eine langjährige Forderung der GdP erfüllt. Das Land erfüllt die Fürsorgeverpflichtung für diejenigen, die im Dienst verletzt werden, mit Leben.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender: „Unsere Kolleginnen und Kollegen begeben sich jeden Tag in Gefahr. Wenn ihnen dann tatsächlich etwas passiert, darf ihnen nicht das Risiko überlassen werden, dass ein Täter nicht zahlungsfähig ist. Seit Jahren fordern wir die Politik auf, hier aktiv zu werden, und freuen uns jetzt über die Umsetzung.“

Neben der Einführung der Familienpflegezeit auch für Beamtinnen und Beamten hat der Landtag gestern die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen für verletzte Polizistinnen und Polizisten beschlossen. Damit wurde eine Forderung der GdP umgesetzt. „Endlich hat der Landtag die Gesetzesänderungen zugunsten der Beamtinnen und Beamten beschlossen“, so Schilff.
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