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Neues niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

GdP Niedersachsen begrüßt Verabschiedung des neuen Gefahrenabwehrgesetzes

Hannover.

„Wir sind froh, dass Niedersachsen nun ein modernes und rechtssicheres Gefahrenabwehrgesetz hat.“ Das sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Dietmar Schilff, am Dienstag nach der Verabschiedung des neuen niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG).

Schilff, der die Debatte im Landtag verfolgte hatte, ergänzte: „Das Gesetz ist nun der veränderten Sicherheitslage angepasst. Vor allem für die Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Kriminalität sowie für die Abwehr von Gefahren hat die Polizei verbesserte Handlungsgrundlagen bekommen. Erfahrungswerte wurden berücksichtigt und eingearbeitet.“

Mit Blick auf den anhaltenden Protest gegen das NPOG betonte der GdP-Landesvorsitzende, dass „die Vorwürfe, mit dem Gesetz befänden wir uns auf dem Weg in einen ‚Polizeistaat‘, keinesfalls zutreffend sind.“ Es sei von Einigen mit falschen Behauptungen versucht worden, die Bevölkerung zu verunsichern, kritisierte Schilff. „Der ‚Normalbürger‘ ist nicht betroffen.“

Insbesondere begrüßt die GdP Niedersachsen, dass im NPOG der Einsatz von Bodycams geregelt ist. Landesvorsitzender Schilff: „Es ist wichtig, dass wir der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte etwas entgegensetzen können. Wir setzen einerseits auf die abschreckende Wirkung der Kameras, aber auch darauf, gerichtsverwertbare Beweise zu bekommen – mit Bild und Ton. Das ‚Pre-Recording‘ muss jetzt noch entsprechend geregelt werden.“

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