GdP Niedersachsen erneuert Forderung nach gesonderter Statistik über Messerangriffe
Die GdP hatte bereits im März 2018 eine entsprechende Statistik über Messerangriffe gefordert. Damals war in Burgwedel eine junge Frau lebensgefährlich verletzt worden. "Unsere Nachfrage im Innenministerium hat ergeben, dass die elektronische Direkterfassung in Niedersachsen nunmehr unmittelbar bevorsteht; die Fälle von Messerattacken in den vergangenen Monaten seien aber schon jetzt abruf- und zuordenbar. Notwendig ist über die Erfassung in Niedersachsen hinaus auch die bundesweite Aufnahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik, wie es der GdP-Bundesvorstand bereits im März 2018 gefordert hat", so der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff, der auch stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender ist.
"An dem Eindruck, dass die Anzahl solcher Angriffe zunimmt, hat sich seit März nichts geändert. Wir befürchten, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung durch solche Taten zunimmt. Um entsprechend reagieren zu können, brauchen wir die Erhebungen. Denn nur mit belegbaren Zahlen und Fakten können wir dem Trend entgegenwirken", erläutert Schilff.
"An dem Eindruck, dass die Anzahl solcher Angriffe zunimmt, hat sich seit März nichts geändert. Wir befürchten, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung durch solche Taten zunimmt. Um entsprechend reagieren zu können, brauchen wir die Erhebungen. Denn nur mit belegbaren Zahlen und Fakten können wir dem Trend entgegenwirken", erläutert Schilff.