Anhörung im Landtag
GdP Niedersachsen für anlasslose Kontrollen und Body-Cams
Schilff: "Im Grunde kein Pilotversuch bei Bodycams notwendig"
„Anlasslose Verkehrskontrollen wären durch die zunächst geplante Gesetzesänderung enorm erschwert worden. Dass diese wichtigen Kontrollen nun wie bisher möglich bleiben sollen, ist eine richtige Korrektur für die Polizeiarbeit“, sagte Schilff in seiner Stellungnahme.
Aufgrund der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeschäftigte befürwortet die GdP schon länger Körperkameras, mit denen Einsatzgeschehnisse auf Knopfdruck aufgezeichnet werden können. „Die Erfahrungen in Hessen zeigen, wie sinnvoll Body-Cams zum Schutz aller Beteiligten einsetzbar sind. Im Grunde benötigen wir für Niedersachsen darum nicht einmal mehr einen Pilotversuch, sondern könnten sofort landesweit an den Start gehen“, berichtete der GdP-Landesvorsitzende.
Den im Gesetzentwurf vorgesehenen, jederzeitig möglichen Besuchen von Abgeordneten des Innenausschusses in Gewahrsamseinrichtungen hält die GdP verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. „Die parlamentarische Kontrolle der Exekutive ist politischer Natur. Auch in anderen Fällen bezieht sie sich also nicht auf polizeiliche Einzelmaßnahmen, sondern auf Institutionen und Systeme. Die Kontrolle einzelner Maßnahmen ist der gerichtlichen Überprüfung vorbehalten“, erläuterte Schilff.
Den Wegfall des Ordnungsbegriffs sieht die GdP als nicht rechtsproblematisch an, in der polizeilichen Praxis entstehe damit keine Handlungslücke.
Aufgrund der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeschäftigte befürwortet die GdP schon länger Körperkameras, mit denen Einsatzgeschehnisse auf Knopfdruck aufgezeichnet werden können. „Die Erfahrungen in Hessen zeigen, wie sinnvoll Body-Cams zum Schutz aller Beteiligten einsetzbar sind. Im Grunde benötigen wir für Niedersachsen darum nicht einmal mehr einen Pilotversuch, sondern könnten sofort landesweit an den Start gehen“, berichtete der GdP-Landesvorsitzende.
Den im Gesetzentwurf vorgesehenen, jederzeitig möglichen Besuchen von Abgeordneten des Innenausschusses in Gewahrsamseinrichtungen hält die GdP verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. „Die parlamentarische Kontrolle der Exekutive ist politischer Natur. Auch in anderen Fällen bezieht sie sich also nicht auf polizeiliche Einzelmaßnahmen, sondern auf Institutionen und Systeme. Die Kontrolle einzelner Maßnahmen ist der gerichtlichen Überprüfung vorbehalten“, erläuterte Schilff.
Den Wegfall des Ordnungsbegriffs sieht die GdP als nicht rechtsproblematisch an, in der polizeilichen Praxis entstehe damit keine Handlungslücke.