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GdP Niedersachsen zu mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Hannover.

Am Freitag diskutierte der Landtag über einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion „Videoüberwachung ist ein wertvolles Instrument für mehr Sicherheit - Die Landesregierung muss es stärker nutzen und bessere rechtliche Voraussetzungen schaffen!“. Die Positionen der GdP dazu sind klar und eindeutig.

Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender: „Bei den Diskussionen über die Ausweitung von Videoüberwachung in öffentlichen Räumen und an öffentlichen Plätzen fordert die GdP, immer auch die Effektivität der Maßnahmen im Auge zu behalten.“

Die Positionen der GdP dazu sind klar und eindeutig:
  • Die Videoüberwachung darf nicht als Allheilmittel angesehen werden. Es ist erforderlich, dass die zur Videoüberwachung notwendigen ergänzenden personellen Maßnahmen getroffen werden. Es muss gewährleistet sein, dass die laufenden Aufzeichnungen ständig beobachtet werden können und anlassbezogen jederzeit Aufzeichnungen vorgenommen werden können.
  • Die notwendige polizeiliche Präsenz ist durch die technische Überwachung nicht zu ersetzen bzw. einzuschränken. Um möglichst umgehend eingreifen zu können, wenn akute Straftaten wahrgenommen werden, ist die dazu erforderliche polizeiliche Präsenz ggf. durch Erhöhungen des Personalbestandes sicherzustellen.
  • Der Einsatz technischer Überwachungsmittel muss durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.
  • Die technischen Mittel dürfen nur auf Grund klarer rechtlicher Grundlagen in den Polizeigesetzen eingesetzt werden. Wo diese rechtlichen Grundlagen noch nicht vorhanden sind, sollten sie durch die zuständigen Gesetzgeber geschaffen werden. Dort, wo mittels Videotechnik eine Überwachung erfolgt, sollte durch mehrsprachige Hinweisschilder darauf hingewiesen werden. Kameras sollten offen und leicht erkennbar angebracht werden.
  • Die Überwachungsmaßnahmen sollten in regelmäßigen zeitlichen Abständen auf ihre Effektivität, ihre Effizienz und daraufhin überprüft werden, ob durch sie Verdrängungsprozesse ausgelöst werden.
  • Datenschutzrechtliche Bestimmungen als Ausfluss der Diskussion über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen Berücksichtigung finden, um zu verdeutlichen, dass Ängste vor einer flächendeckenden Überwachung und damit der Annäherung an den gläsernen Menschen nicht angebracht sind.
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