Nach „Querdenken“-Rede
GdP Niedersachsen zur vorläufigen Suspendierung eines Polizeibeamten
Schilff weist darauf hin, dass Beamtinnen und Beamten unter anderem der sogenannten Treue- und Wohlverhaltenspflicht unterliegen: „Demnach müssen sie sich auch außerhalb des Dienstes zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten; ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.“ Dies beinhalte auch, mit einer Positionierung in der Öffentlichkeit zurückhaltend zu sein.