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GdP-Niedersachsen: Bestürzung über Rechtsverstöße bei Videoüberwachung

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat bestürzt auf die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz festgestellten Rechtsverstöße reagiert. Bernhard Witthaut, Vorsitzender der GdP Niedersachsen: „Dass bei 99% der bei Behörden und Kommunen betriebenen Videokameras gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, ist insbesondere für den Innenminister ein schwaches Bild.“

Dass die Videoüberwachung in Niedersachsen ein bei Innenminister Schünemann hoch im Kurs stehendes Spielzeug ist, ist in der Polizei und Öffentlichkeit hinlänglich bekannt. Witthaut: „Unser Innenminister lässt sich bei jeder Neuinstallation einer Videokamera in der Öffentlichkeit feiern. Er ist aber auch verantwortlich dafür, dass die rechtlichen Voraussetzungen stimmen. Hier hat Schünemann mindestens billigend in Kauf genommen, dass gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wird.“

Witthaut weiter: „Die Videoüberwachung erleichtert zwar möglicherweise die Arbeit der Polizei, sie ist aber kein Allheilmittel für die Innere Sicherheit. In den meisten Fällen fehlt der Polizei, auch in Niedersachsen, immer noch die personelle Ausstattung, um hinter den Monitoren der Videogeräte ausgebildete Polizisten zu setzen. Auch in diesem Bereich sich immer mehr auf private Firmen zu verlassen, ist für die Demokratie und die Verfassung in unserem Land mehr als bedenklich.“
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