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Brandenburgs Kenia-Koalition will Verfassungstreue prüfen

GdP: Polizei steht auf dem Boden des Grundgesetzes

Potsdam.

Innenminister Stübgen hat von der Landesregierung den Auftrag bekommen, bis Jahresende ein Gesetz vorzubereiten, in dem eine Überprüfung von Landesbediensteten auf ihre Verfassungstreue geregelt wird. GdP-Landeschef Andreas Schuster: „Rechtsextremisten gehören nicht in die Polizei und auch generell nicht in den öffentlichen Dienst. Aber eine Überprüfung aller Kolleginnen und Kollegen in der Polizei ohne jeglichen Anhaltspunkt lehnen wir ab. Diese z.B. bei jeder Beförderung vorzunehmen, bedeutet einen enormen Aufwand und ist nicht gerechtfertigt. Hier wird wieder ein Bild von der Polizei gezeichnet, das nicht der Realität entspricht.“

Jeder Polizist schwört bei seiner Ernennung als Beamter einen Eid auf das Grundgesetz. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich für einen Dienstposten in einem sensiblen Bereich der Polizei bewerben, müssen eine spezielle Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz bestehen.

Grundsätzlich wird allen Hinweisen, die Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten zulassen, ausnahmslos nachgegangen. Bei Bestätigung werden auch Konsequenzen gezogen.
Das ist seit Jahren Praxis.

Wir werden kritisch und konstruktiv das Gesetzgebungsverfahren begleiten und uns dafür einsetzen, dass das öffentliche Bild von Polizei den Menschen gerecht wird, die tagtäglich auf der Straße für die Einhaltung unserer Gesetze sorgen.
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