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GdP Rheinland Pfalz: Geplante Diätenerhöhung weckt Erwartungshaltung

Mainz.

Kunz: „Wir als Landesbeschäftigte erwarten im Herbst in Bezug auf die anstehenden Tarifverhandlungen vergleichbare Ergebnisse und die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten!“ Mitte Juli kommt der Landtag Rheinland-Pfalz zur 4. und 5. Plenarsitzung in der jüngst angelaufenen Legislatur zusammen. An beiden Tagen wird in erster und dann auch schon gleich in zweiter Beratung der Gesetzesentwurf der Fraktionen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz beraten. Dabei geht es um die Erhöhung der „Abgeordnetendiäten“. Demnach steigen die Abgeordnetenbeträge in den nächsten drei Jahren um insgesamt 11 Prozent an. In den drei Jahren macht dies eine Steigerung von je ca. 3,5 Prozent aus.

GdP-Landeschefin Sabrina Kunz weist bereits jetzt darauf hin: „Es ist im Herbst der Beginn einer vermutlich anstrengenden Tarifrunde für die Länder zu erwarten. Laut Koalitionsvertrag ist die Übernahme der Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen auf die Besoldung der Beamt:innen nur unter Haushaltsvorbehalt gewährleistet. Wir verbinden mit der diese Woche zu verabschiedenden Erhöhung der Diäten eine klare Erwartungshaltung. Die Zeche der Corona-Pandemie werden die Landesbeschäftigten nicht zahlen.“

Das Land hat im Zuge der letzten Tarif- und Besoldungsgrunde als Arbeitgeber mit der Übernahme des Tarifergebnisses und der außerordentlichen Besoldungsanpassung nach Auffassung der GdP die marode Besoldungspolitik der letzten Jahre zwar korrigiert, läuft im aktuellen Besoldungsranking des DGB aber Gefahr, wieder auf einem der hinteren Plätze zu landen.

„Aus diesem Grund“, so Kunz, „fordern wir die Landesregierung auf, ein ordentliches Tarifergebnis zu verhandeln und dieses zeit- und inhaltsgleich auf die Beamt:innen zu übertragen. Es darf nicht sein, dass die guten Leute dahin gehen, wo sie besser bezahlt werden.“

Enttäuscht zeigt sich die GdP nach wie vor vom Verlauf der Debatte über eine mögliche Erhöhung und der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

„Noch am 29. Juni 2021 hatte die Landesregierung durch einen Vertreter des Finanzministeriums im Innenausschuss des Landtags verlauten lassen, dass man in Rheinland-Pfalz keine Unterschiede innerhalb der Spartender Landesverwaltung aufmachen will,“ ärgert sich Landesvorsitzende Kunz.

„Damit wurde erneut deutlich, dass vielen Entscheidungsträger:innen oftmals gar nicht klar ist, wofür die Polizeizulage oder auch die Feuerwehrzulage gezahlt wird. Nach 23 Jahren Stillstand ist es – nicht zuletzt aufgrund der deutlich gestiegenen Anforderungen an den Polizeidienst – eine Geste der Wertschätzung, die Polizeizulage deutlich zu erhöhen und auch wieder die Ruhegehaltsfähigkeit einzuführen. Wir werden bei diesen Themen nicht locker lassen, denn es geht um die Anerkennung und Wertschätzung denjenigen Menschen gegenüber, die alltäglich Gefahren für ihr Leben in Kauf nehmen und bei keinem Einsatz wissen, ob sie aus diesem gesund wieder zu ihren Familien zurückkehren.“
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