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Ab in den Müll mit der Kostendämpfungspauschale.

GdP Rheinland-Pfalz: Aktion vor dem Mainzer Landtag

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz hatte anlässlich der Sitzung des Haushalt- und Finanzausschuss zu einem Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale zu einer Kundgebung unter Beteiligung der GEW und ver.di aufgerufen.

Sabrina Kunz, GdP-Landesvorsitzende: „Die Kostendämpfungspauschale ist aus der Zeit gefallen. So wie es keine „Dienstleistungsdämpfungspauschale“ gibt, darf es auch keine Kostendämpfungspauschale mehr geben. Es muss Schluss damit sein, dass die Bediensteten der öffentlichen Landesverwaltung die Konsolidierung des Landeshaushalts wuppen müssen!“

Mit solidarischem Zusammenhalt wurde deutlich, dass etwas für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz getan werden muss. Die Landesregierung tritt hier in der Rolle der Arbeitgeberin als unerbittlich auf. Immer wieder wird betont, dass die Tarifergebnisse auf die Beamtenschaft übertragen wurden und dass es 2019 und 2020 je zwei Mal zwei Prozent zusätzlich an Besoldung gab.

GdP-Landesvize Stefanie Loth: „Wir haben nicht vergessen, dass die zusätzliche Besoldungserhöhung erforderlich war, um nach dem sogeannten „1 Prozent-Besoldungsdiktat“ nicht Gefahr einer verfassungswidrigen Alimentation zu laufen. Uns dann unter Hinweis auf die aus höchst verfassungsrechtlichen Erfordernissen erfolgten Erhöhung bei allen Forderungen immer wieder darauf hinzuweisen, wird der Rolle der Landesregierung als Arbeitgeber in keiner Weise gerecht.“

„Wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland schauen auch wir besorgt in den Herbst und Winter, unser Arbeitsplatz ist uns sicher und diesen Bonus wissen wir sehr zu schätzen. Aber die finanziellen Verpflichtungen, die hohen Energiepreise und die Inflationsrate insgesamt machen auch uns zu schaffen,“ betont Steffi Loth die aktuelle Situation.

„Hinzu kommt, dass wir mit vollem persönlichen Einsatz – bis hin zum Einsatz unseres Lebens – unseren Polizeidienst zu leisten haben. Dass das in den nächsten Monaten nicht leicht wird, leuchtet jedem Polizisten und jeder Polizistin ein und dennoch ist es für uns selbstverständlich, dass wir diesen Einsatz bringen werden. Umgekehrt erwarten wir den gleichen Einsatz“, erklärt Loth.

Zum Hintergrund der Kostendämpfungspauschale:

Dahinter verbirgt sich die zum 1.1.2003 eingeführte Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an einem Teil ihrer Gesundheitskosten. Das rheinland-pfälzische Beihilfesystem sieht für die ledige Beamtin und den ledigen Beamten vor, dass er oder sie sich zu 50 Prozent privat absichert, mit allen Kosten, die das verursacht. Die anderen 50 Prozent werden von der Beihilfe, also dem Land, übernommen mit der Einschränkung der Kostendämpfungspauschale. Hinzu kommt, dass ohnehin nicht alle Kosten, die im Falle einer Krankheit durch die Beihilfe zu 50 Prozent übernommen werden, präventive Maßnahmen, wie zum Beispiel Vorsorgekuren, sind größtenteils ausgeschlossen oder nur möglich, wenn bereits ein Krankheitsbild vorliegt.

Die Kostendämpfungspauschale (KDP) ist ein pauschaler Beitrag, der den Beamtinnen und Beamten jährlich von der zu erstattenden Beihilfe abgezogen wird. Diese pauschalen Beiträge sind je nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Für die bei der Polizei anzutreffenden Besoldungsgruppen sind das für A 9 bis A 11: 150 Euro, für die A 12 bis A 15 300 Euro und für A 16 bis B 2 450 Euro. So macht es einen gerechteren Eindruck. Praktisch läuft das so ab, sobald im Kalenderjahr die ersten Arzt- oder Behandlungskosten eingereicht werden, wird die Pauschale abgezogen. Anstatt einer Erstattung erfolgt also keine Erstattung oder eben weniger. Damit werden die Kosten des Landes reduziert oder gedämpft, ergibt das Wort Kostendämpfungspauschale.

Zeitgleich mit der Einführung der KDP am 1.1.2003 wurde ein monatlicher Beitrag eingeführt, um weiterhin Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu können, zum Beispiel Zweibettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Dieser Betrag beläuft sich derzeit auf 26 Euro.

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