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GdP/GEW zur Entscheidung der Regierungskoalition im Plenum, die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen

GdP Rheinland-Pfalz: Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar

Mainz.

Der Gesetzesantrag der CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen, wurde von der GdP Rheinland-Pfalz und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die Kostendämpfungspauschale wurde vor 19 Jahren eingeführt und war ein Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung, der den Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz aufgebürdet wurde.

Stellvertretende Landesvorsitzende Stefanie Loth: "Der Vorschlag der CDU war gut, die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz haben eine Anerkennung verdient!"

Aus unserer Sicht ist es jetzt an der Zeit, dass das Land die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen unterstützt, gerade in einer Zeit, in der die Entwicklung der Energiepreise und der Lebenshaltungskosten besorgniserregend angestiegen sind. Die Ablehnung des „Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale“ durch den Landtag am heutigen Tag, ist für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen an den rheinland-pfälzischen Landesbehörden, den Schulen, Polizeidienststellen und sonstigen Dienststellen im Land keinesfalls nachvollziehbar.

Alleine die Begründung, dass Rheinland-Pfalz in der Besoldung von Beamtinnen und Beamte besser dastehe, als von den Gewerkschaften behauptet ist eine Farce. Die Begründung in der Diskussion im Plenum, es liege keine Gegenfinanzierung vor, wiederholt sich, ebenso wie die Betonung der sozial gestaffelten Stufen. Die vielen vorgestellten Zahlen dürften der Veranschaulichung der hohen Kosten für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten gedient haben, wie die Besoldungserhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent oder die Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro und weitere. Für uns handelt es sich hierbei um Investitionen in die Menschen und die Attraktivität der Berufe.

Offensichtlich hat man seitens der Landesregierung noch nicht verstanden, wie sehr die Besoldung der Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz der von benachbarten Bundesländern hinterherhinkt. In Nordrhein-Westfalen wurde die Kostendämpfungspauschale zum 01. Januar 2022 abgeschafft.

Wichtig sind Maßnahmen der Landesregierung, um die notwendigen Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zu gewinnen und zu halten. Die Überwindung der Kostendämpfungspauschale wäre hier für ein geeignetes Mittel gewesen und sicherlich auch vom Land finanzierbar. Dieser pauschale Beitrag, der den Beamtinnen und Beamten jährlich von der zu erstattenden Beihilfe abgezogen wird und je nach Besoldungsgruppen gestaffelt zwischen 150 Euro und 450 Euro beträgt, wird den Kolleginnen und Kollegen weiterhin zugemutet.
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