Zum Inhalt wechseln

Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie

GdP Rheinland-Pfalz: Ermittlungsverfahren steigen drastisch ansteigen

Mainz.

In der heutigen Pressekonferenz von Landesinnenminister Roger Lewentz wurden Maßnahmen zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung von Verfahren der Kinderpornografie vorgestellt.

Die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie auch in Rheinland-Pfalz drastisch ansteigen. Zugleich nehmen die sichergestellten Datenmengen zu, wodurch die Kolleginnen und Kollegen in den Ermittlungskommissariaten an den Rand ihrer technischen und personellen Möglichkeiten gebracht werden. Der schockierende Missbrauch von Kindern in Münster zeigt, dass es ein Jahr dauerte, bis die im April 2019 sichergestellten Daten entschlüsselt und ausgewertet werden konnten.

Mit der Beschaffung einer neuen Auswertesoftware und deren landesweiten Einsatz geht das Ministerium des Innern einen Schritt in die richtige Richtung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich durch diese Auswertesoftware Auswertungen beschleunigen lassen.

Der stellvertretende Landesvorsitzende Sven Hummel: "Wichtig ist, dass die für die Software erforderliche, leistungsstarke Hardware, ebenfalls beschafft werden muss. Um in diesem Bereich Schritt halten zu können, dürfen wir den technischen Anschluss nicht verpassen!"

Das bedeutet, dass insgesamt deutlich mehr investiert werden muss. Die GdP begrüßt, dass zudem serverbasierte Lösungen geprüft werden. Insbesondere die Zunahme sogenannter NCMEC-Verfahren (NCMEC: National Centre for Missing and Exploited Children*) erfordert eine stärkere Vernetzung der polizeilichen Auswertekompetenz.

Eine serverbasierte Lösung zur Auswertung von Verfahren der Kinderpornografie bietet frühzeitig die Möglichkeit Auswertungen zu bündeln.

Eine landesweite, besser eine bundesweite Lösung, wäre ein Meilenstein bei der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie.

Der Fachausschuss Kriminalpolizei der GdP: „Wenn durch den Einsatz von Technik ein möglicherweise noch andauernder sexueller Missbrauch früher beendet wird, weil die Polizei früher einschreiten kann, dann darf das nicht am Geld scheitern. Das ist die Polizei der Gesellschaft schuldig“.

Wir freuen uns über die Aussage des Ministers, dass die Kolleginnen und Kollegen für diese psychisch außerordentlich belastende Arbeit eine besondere Unterstützung angeboten werden soll, denn seit langem fordert die Gewerkschaft der Polizei in diesem Zusammenhang eine psychische Gefährdungsbeurteilung und Supervisionen.

Auch die Pilotierung der Software NIKI aus Niedersachen wird ausdrücklich begrüßt. Ein Einsatz künstlicher Intelligenz zur Ermittlungsunterstützung, insbesondere aber bei der Auswertung von Massendaten ist eine weitere Forderung der GdP. Auch damit geht das Ministerium in die richtige Richtung.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.