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Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gefordert

GdP Rheinland-Pfalz: "Polizeiberuf hinterlässt tiefe Spuren über Ruhestandsgrenze hinaus"

Mainz.

Die Landesbezirke Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie der Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei fordern solidarisch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

Roland Voss ist Vorsitzender der Bezirksgruppe Bundespolizei Koblenz in der Gewerkschaft der Polizei. Voller Stolz konnte er zum heutigen Delegiertentag nicht nur die rheinland-pfälzische Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß und Jörg Radek, den Vorsitzenden der GdP in der Bundespolizei, sondern auch die Landesbezirksvorsitzenden von Hessen, dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz, Andreas Grün, David Maaß und Sabrina Kunz begrüßen.

Die fünf prominenten GdP-Vertreter nutzen die Gelegenheit, um gemeinsam von den vier verschiedenen Dienstherren die Widerherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zu fordern.

"Die Föderalismusreformen haben in der bundesdeutschen Polizei bei Besoldung, Zulagen und sonstigen sozialen Verhältnissen einen Flickenteppich hinterlassen, der nicht mehr hinzunehmen ist", betonen die GdP-Aktivisten. Immer mehr werde das auch für die Dienstherren zum Problem, beispielsweise bei der Werbung um geeignete Polizeibewerber oder bei länderübergreifenden Versetzungen, betont Jörg Radek, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP ist. Die rheinland-pfälzische Vorsitzende Sabrina Kunz springt ihm bei: "Der Polizeiberuf ist anspruchsvoll und hinterlässt bei den Kolleginnen und Kollegen auch über die Ruhestandsgrenze hinaus tiefe Spuren bis hin zu einer spürbaren Verkürzung der Lebenserwartung. Da ist es nur gerecht und folgerichtig, dass sich die Polizeizulage auf die Höhe der Pensionszahlung auswirkt." Andreas Grün und David Maaß bringen es auf den Punkt: "Warum soll ein Polizeipensionär in Bayern dem Dienstherrn mehr wert sein, als in anderen Ländern?"
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