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GdP Rheinland-Pfalz: Urteil zu Bereitschaftszeiten für Bundespolizisten

Mainz.

OVG in Münster bekräftigt bestehende Rechtsprechung. Zeiten in denen sich Kolleginnen und Kollegen bei mehrtägigen Einsätzen in ihrer einsatzfreien Zeit insbesondere an einem bestimmten Ort aufhalten, jederzeit erreichbar sein müssen und den vorgegeben Ort nur auf ausdrückliche Genehmigung der Vorgesetzten verlassen dürfen, sind als Bereitschaftszeiten zu werten und entsprechend mit Freizeitausgleich zu vergelten. Im verhandelten Fall mussten die Kolleginnen und Kollegen ihre persönliche Ausrüstung wie beispielsweise die Dienstwaffe und Munition bei sich führen und unterlagen dem dienstlichen Alkoholverbot. Somit sollte eine sofortige in Einsatzbringung gewährleistet werden.

Inwieweit dieses Urteil für rheinland-pfälzische Kolleginnen und Kollegen von Bedeutung ist, muss nach Auswertung des Ausgangssachverhaltes und der Urteilsgründe beurteilt werden. Eines wird aus diesem Urteil aber schon heute klar. Zeiten in denen die Kolleginnen und Kollegen bei mehrtägigen Einsätzen im Bundesgebiet in dienstfreien Zeiten eine „freizeitähnliche“ Zeit haben, werden nicht als Bereitschaftszeiten bewertet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kolleginnen und Kollegen ihre Uniform ablegen können, die Dienstwaffen und persönlichen Ausrüstungsgegenstände sicher verwahrt sind und sie sich bis zum nächsten Dienstbeginn frei bewegen können.

Gerade diese Zeiten sind es aber, die aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungen führen. Diese „Freizeit“ an einem Ort zu verbringen, an dem man nur dienstlich veranlasst ist, mit Menschen die zum beruflichen Umfeld und nicht zwingend zum privaten Gehören, empfinden unsere Kolleginnen und Kollegen nicht als Freizeit.

Ingo Schütte, stellvertretender Vorsitzender: „Die Rechtsprechung mag an der Stelle eindeutig sein, dass müssen wir deshalb nicht gut finden. Zeiten an einem Ort verbringen zu müssen, an dem man sich nur befindet, weil der Dienstherr es so veranlasst hat, sind aus unserer Sicht keine Freizeiten.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Rheinland-Pfalz. Sie engagiert sich für ihre landesweit rund 9.300 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Polizei sowie auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik.
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