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Beamtenbesoldung

GdP Rheinland-Pfalz fordert Anhebung der Beamtenbesoldung und der Zulagen

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert in einem Brief an Ministerpräsidentin Dreyer, die Besoldung aller rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamte anzuheben und die Zulagen zum Ausgleich der besonderen Erschwernisse des Polizeidienstes nach einem Vierteljahrhundert endlich zu erhöhen.

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen endeten mit einem akzeptablen Ergebnis. Bundesinnenminister de Maiziere hat bereits verlauten lassen, dieses Ergebnis werde auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen. Die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten sind demgegenüber weiterhin dem 1%igen Besoldungsdiktat ausgesetzt. Zur Erinnerung: 2011 hat der Landtag beschlossen, dass die Besoldung von 2012 bis 2016 jährlich um 1% steigt.

Die Polizeibeamtinnen und Beamten nehmen die nachfolgend aufgezeigten Tarifabschlüsse, Diätenerhöhungen und Gerichtsurteile Urteile zur Kenntnis. Resignation und Enttäuschung nehmen ein bisher nicht gekanntes Ausmaß an.

Diätenanhebung:
Die MdB heben ihre Diäten innerhalb von zwei Jahren um annähernd 10 % an.

Tarifergebnisse:
2012 2013 2014 2015
TVL 1,9% 2,65% 2,95%
TVöD 3,5% 2,8% 3% 2,4%
RLP 1% 1% 1% 1%


Aktuelle Rechtsprechung:
Laut Vorlagebeschluss des VG Koblenz vom 12.9.2013 (Az. 6 K 445/13) an das Bundesverfassungsgericht hinkt die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz seit 1983 um 17,8% hinter der Tarifentwicklung her. Als Vergleichsmaßstab wurde eine gleichwertige Gewichtung der Entwicklung der Tarifgehälter in den Branchen Öffentlicher Dienst, Banken und Versicherungen sowie die allgemeine Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte gewählt. Das VG Koblenz kommt zu dem Ergebnis: „nach alldem liegt eine greifbare Abkoppelung der Beamtenbesoldung von der allgemeinen Entwicklung vor. Das begründet einen unzulässigen Eingriff in den durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierten unantastbaren Kerngehalt der beamtenrechtlichen Alimentation.“

Das Bundesverwaltungsgericht äußerte sich in einem Urteil vom 27. Februar 2014 (Az. 2 C 1.13) zum Streikrecht für Beamte auch zu dem Thema Beamtenbesoldung:
„Für die Übergangszeit bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung verbleibt es bei der Geltung des verfassungsunmittelbaren Streikverbots. Hierfür ist von Bedeutung, dass den Tarifabschlüssen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes aufgrund des Alimentationsgrundsatzes nach Art. 33 Abs.5 GG maßgebende Bedeutung für die Beamtenbesoldung zukommt. Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln.“

Nullsummenspiel:
Für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz kommt hinzu, dass die 1%ige Erhöhung durch die Kürzungen beim Familienzuschlag, Wegfall der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und die Verdoppelung der Zuzahlung für den Erhalt der Wahlleistungen in der Beihilfe, von ihnen selbst refinanziert wird. Tatsächlich handelte es sich also um eine Nullrunde, statt um eine 1%ige Erhöhung.

Abgehängt:
Schließlich werden die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten auch noch im internen Besoldungsvergleich zu den anderen Ländern und dem Bund zunehmend abgehängt. Betrachtet man die Jahresbruttoentgelte z.B. eines Polizeikommissars in A 9 unter Anlegung einer 40 Stunden Woche, so nimmt Rheinland-Pfalz aufgrund seiner 1%-Besoldungspolitik einen der hinteren Plätze ein. Im Jahr 2014 besolden nur Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in A 9 schlechter als Rheinland-Pfalz. In den nächsten zwei Jahren droht die Übernahme der „roten Lampe“ als Schlusslicht im Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern durch Rheinland-Pfalz.

Doppelt abgehängt:
Für den Polizeibereich stellt sich die Situation noch dramatischer dar, da die konkurrierenden Dienstherren zu Rheinland-Pfalz Bund, Baden-Württemberg und Bayern nicht nur die Spitzenreiter der Besoldungstabelle sind, sondern deutlich höhere Zulagen zum Ausgleich der spezifischen Belastungen des Polizeidienstes zahlen. Die Erschwerniszulagen wurden zum weit überwiegenden Teil seit einem Vierteljahrhundert nicht angepasst und haben durch die Inflation beständig an Wert verloren.

Andere Länder gewähren den Polizistinnen und Polizisten eine dienstliche Heilfürsorge, während ihre Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz zur teuren Privatversicherung gezwungen werden. Das wird als dokumentierte Geringschätzung empfunden. In der Gesamtschau sehr frustrierend.

Ein Polizeihauptmeister des mittleren Dienstes aus Bayern erhält im Jahr 2014 monatlich 383,32 € mehr Besoldung als der Polizeikommissar des gehobenen Dienstes aus Rheinland-Pfalz. Noch schlimmer: Unter gleichen Annahmen erhält ein Polizeikommissar (A9) gehobener Dienst mit Fachhochschulstudium aus Rheinland-Pfalz gerade einmal 39,26 € mehr als ein bayerischer Polizeiobermeister (A 8) des mittleren Dienstes.

GdP Landesvorsitzender Ernst Scharbach: „Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten fühlen sich als Fußabstreifer. Die Erschwerniszulagen wurden zum weit über-wiegenden Teil seit einem Vierteljahrhundert nicht angepasst und haben durch die Inflation beständig an Wert verloren. Das wird als dokumentierte Geringschätzung empfunden. In der Gesamtschau sehr frustrierend. Muss die Landesregierung wirk-lich warten, bis das Bundesversfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Beamtenalimentation feststellt? Frau Dreyer: handeln Sie jetzt!“
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