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GdP Rheinland-Pfalz fordert Landesregierung erneut zur Anhebung der Polizeizulage und der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeitauf

Mainz.

Am 11. Juni 2021 wurde das Bundesgesetz zur Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamt:innen für dieses und nächstesJahr beschlossen. Auf Initiative der GdP auf Bundesebene konnte deine deutliche Anhebung der Polizeizulage auf 228 Euro erreicht werden.

GdP-Landeschefin Kunz: „Dass sich die Polizeizulage in Rheinland-Pfalz weder mit der allgemeinen Besoldungsentwicklung noch mit der Entwicklung der Polizeizulagen in anderen Bundesländern und im Bund entwickelt, zeigt, dass im politischen Raum vielen Entscheidungsträger:innen nicht klar ist, wofür diese Zulage eigentlich gezahlt wird. Dies gilt auch für die Tatsache, dass diese Zulage nicht in die Versorgungsbezüge eingerechnet wird und demzufolge seit vielen Jahren nicht mehr ruhegehaltsfähig ist.“

Die Polizeizulage gleicht die besonderen Belastungen des Polizeidienstes aus. Die bildet demnach den finanziellen Ausgleich dafür, dass Polizist:innen im Dienst angepöbelt, angespuckt und auch angegriffen werden. Sie soll zudem dem Umstand Rechnung tragen, dass Polizist:innen eine besondere „Gefahrentragungspflicht“ haben. Das bedeutet, dass unsere Kolleg:innen sich auch solchen Situationen aussetzen, von denen sie nicht wissen, ob sie nochmals gesund und unversehrt aus diesen herauskommen.

Kunz hierzu: „Das liegt in der Natur der Sache und wird unserer „Berufung“ gerecht. Polizist:innen wissen das und setzen sich all dem ganz selbstverständlich aus. All dies wird in Rheinland-Pfalz mit einer monatlichen Zulage von 132 Euro ausgeglichen, welche im Bund nun ab nächstem Jahr 228 Euro beträgt. Wir haben bereits im Wahlkampf deutlich auf diesen Umstand hingewiesen. Wir fordern die Landesregierung auf, hier nun endlich auch nachzuziehen und die Belastungszulage für die Polizei (und andere Berufsgruppen, wie z.B. die Feuerwehr auch) anzuheben.“
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