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GdP Rheinland-Pfalz fordert den Einsatz von Bodycams in Wohnungen

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz begrüßt die jüngst durch die GdP erreichte Regelung in Nordrhein-Westfalen, die Kameras auch in privaten Wohnungen einsetzen zu können. Diese Befugnisnorm wurde in NRW nach intensiven Diskussionen im politischen Raum möglich gemacht, insbesondere die Grünen hatten ihre Bedenken geltend gemacht.

Im Jahr 2017 wurde durch Innenministers Lewentz mit Unterstützung der Regierungsfraktionen die Bodycam landesweit in Rheinland-Pfalz eingeführt. Sie ist eine gute Unterstützung bei der Eigensicherung. Ihre präventive Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Polizistinnen und Polizisten sehen sich auch in Rheinland-Pfalz immer mehr der Aggressivität von Menschen ausgesetzt. Hier kann der Einsatz von Videoaufnahmen deeskalierend und schützend wirken.
Da Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten aber auch sehr häufig in Wohnungen ausgeübt wird, fordert die GdP seit Einführung und zuletzt wieder bei der Novellierung des POG, dass auch in Wohnungen die Kamera eingeschaltet werden darf, wenn es zur Eigensicherung erforderlich ist. Zudem sind die Situationen, in denen Gewalt in engen sozialen Beziehungen ausgeübt wird, oft sowieso hoch emotional und im Wohnbereich dadurch gekennzeichnet, dass es wenige Zeugen gibt.

GdP-Landeschefin Sabrina Kunz äußert sich dazu: „Am Beispiel Nordrhein-Westfalens sieht man, dass sich gute Argumente am Ende durchsetzen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Wir brauchen diese Befugnisnorm in Rheinland-Pfalz ebenfalls. Bisher haben unsere Forderungen keinen Erfolg gehabt. Wir werden weiter an dieser Forderung arbeiten. Uns ist dabei durchaus bewusst, dass es immer ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Freiheitsrechten - hier dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung - und dem Sicherheitsbedürfnis geben muss. Wenn es um die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen - und somit um die Gesundheit und das Leben von Menschen - geht, dürfen Kosten und politische Debatten jedoch nicht dazu führen, etwas nicht zu tun

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