GdP Rheinland-Pfalz fordert den Einsatz von Bodycams in Wohnungen
Da Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten aber auch sehr häufig in Wohnungen ausgeübt wird, fordert die GdP seit Einführung und zuletzt wieder bei der Novellierung des POG, dass auch in Wohnungen die Kamera eingeschaltet werden darf, wenn es zur Eigensicherung erforderlich ist. Zudem sind die Situationen, in denen Gewalt in engen sozialen Beziehungen ausgeübt wird, oft sowieso hoch emotional und im Wohnbereich dadurch gekennzeichnet, dass es wenige Zeugen gibt.
GdP-Landeschefin Sabrina Kunz äußert sich dazu: „Am Beispiel Nordrhein-Westfalens sieht man, dass sich gute Argumente am Ende durchsetzen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Wir brauchen diese Befugnisnorm in Rheinland-Pfalz ebenfalls. Bisher haben unsere Forderungen keinen Erfolg gehabt. Wir werden weiter an dieser Forderung arbeiten. Uns ist dabei durchaus bewusst, dass es immer ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Freiheitsrechten - hier dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung - und dem Sicherheitsbedürfnis geben muss. Wenn es um die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen - und somit um die Gesundheit und das Leben von Menschen - geht, dürfen Kosten und politische Debatten jedoch nicht dazu führen, etwas nicht zu tun