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Es darf keine „Kostendämpfungspauschale“ geben

GdP Rheinland-Pfalz plant Aktion vor dem Mainzer Landtag

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz ruft anlässlich der Sitzung des Haushalt- und Finanzausschusses mit einem Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale auf dem Deutschhausplatz zu einer Aktion auf. Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Ver.di werden ebenfalls vor Ort sein.

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Wann:


6. September 2022, 13:30 -15:30 Uhr

Wo:

Deutschhausplatz, 55116 Mainz

Ab in den Müll mit der Kostendämpfungspauschale. Die Familie muss ernährt, die Wohnung geheizt werden!

Sabrina Kunz, Landesvorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz: „Seit 19 Jahren leisten die Beschäftigten mit der sogenannten Kostendämpfungspauschale einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Die Entwicklungen der Energiepreise sind besorgniserregend, während Rheinland-Pfalz im Länderfinanzausgleich Geberland geworden ist; wir fordern Erleichterungen für alle Beschäftigten und aktuell ganz konkret für die Beamtinnen und Beamte!“


Der Begriff Kostendämpfungspauschale ist sperrig und klingt typisch Beamtendeutsch. Dahinter verbirgt sich die seit fast 20 Jahren bestehende Beteiligung der Beamtinnen und Beamte an ihren Gesundheitskosten. Das rheinland-pfälzische Beihilfesystem sieht für die ledige Beamtin und den ledigen Beamten vor, dass er oder sie sich zu 50 Prozent privat absichert, mit allen Kosten, die das verursacht. Die anderen 50 Prozent werden von der Beihilfe, also dem Land, übernommen und die Kosten werden durch die diese Pauschale „gedämpft“.

Die Kostendämpfungspauschale ist ein pauschaler Beitrag, der den Beamtinnen und Beamten jährlich von der zu erstattenden Beihilfe abgezogen wird. Diese pauschalen Beiträge sind je nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Für die bei der Polizei anzutreffenden Besoldungsgruppensind das für A 9 bis A 11: 150 Euro, für die A 12 bis A 15 300 Euro und für A 16 bis B 2 450 Euro. So macht es einen gerechteren Eindruck. Praktisch läuft das so ab: sobald im Kalenderjahr die ersten Arzt- oder Behandlungskosten eingereicht werden, wird die Pauschale abgezogen.Anstatt eine Erstattung erfolgt also keine Erstattung oder eben weniger. Damit werden die Kosten des Landes reduziert oder gedämpft, ergibt das Wort Kostendämpfungspauschale.

Polizistinnen und Polizisten haben als Beamtinnen und Beamte eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz, die bis zum Einsatz des eigenen Lebens führen kann. Dafür muss der Dienstherr – ebenfalls verfassungsrechtlich verpflichtend aus Artikel 33 Grundgesetz Fürsorge und Schutz als Gegenleistung investieren: wechselseitiges Dienst- und Treueverhältnis.

Unsere Rechnung ist einfach: Es gibt keine „Dienstleistungs- und Aufopferungsdämpfungspauschale“ und dann darf es auch keine „Kostendämpfungspauschale“ geben!

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