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Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)

GdP Rheinland-Pfalz wirkt und setzt sich durch!

Mainz.

Die GdP Rheinland-Pfalz zeigt sich weiterhin kämpferisch für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Mitte September wird im Plenum das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in der zweiten Lesung behandelt. Die GdP Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in den letzten Monaten aktiv, offensiv und konstruktiv mit diesem Gesetz befasst.

Landesvorsitzende Sabrina Kunz: „Das Gesetzgebungsverfahren zeigt, dass die GdP den Gestaltungswillen und die Wirkmacht hat, sich durchzusetzen. Unsere Argumente aus der zweiten Stellungnahme und der Anhörung im Innenausschuss haben sich gegen die Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgesetzt. Mit den Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten sollten Normen geschaffen werden, welche polizeiliches Handeln nahezu verhindert hätten. Dass unsere Argumente die politisch Verantwortlichen – entgegen der Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten - davon überzeugen konnten, gewährleistet auch weiterhin die Praxistauglichkeit des POG an dieser Stelle.“

Weiterhin kämpferisch zeigt sich die GdP bei dem Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Die GdP hat bereits in mehreren Pressemeldungen darauf hingewiesen, dass die Polizistinnen und Polizisten seit Jahren erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. Dabei sind Gewaltübergriffe auf der Tagesordnung. Dabei könnte die Bodycam – insbesondere im anonymen Raum einer Wohnung – in beide Richtungen zur objektiven Aufhellung beitragen: bei Vorwürfen der Gewalt gegen Einsatzkräfte, aber auch bei Vorwürfen gegen die Polizei.

Daher fordert die GdP eine verfassungskonforme Ermächtigungsnorm im POG zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat es heute eine spielerische Aktion vor der Rheingoldhalle gegeben. Der Einladung sind sehr viele Abgeordnete gefolgt. Dies zeigt die Bedeutung der gewerkschaftlichen Haltung. Dargestellt wurde eine Situation des täglichen Dienstes, die Gewalt in engen sozialen Beziehungen. In der Sache haben die Argumente der GdP überzeugt, die Notwendigkeit des Einsatzes der Bodycam in Wohnungen wird durch eine Vielzahl der Abgeordneten unterstützt. Nach wie vor überwiegen zum Bedauern der GdP im Land verfassungsrechtliche Bedenken.

Sabrina Kunz macht deutlich: „Sich darauf auszuruhen, dass in anderen Bundesländern Verfassungsklagen anhängig sind, zeigt entweder mangelnden Gestaltungswillen oder fehlenden Mut bei der Schaffung einer verfassungskonformen Regelung. Selbst in der Gesetzesbegründung wird dies durch den Gesetzgeber so gesehen. Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte muss endlich aufhören!“
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