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GdP Rheinland-Pfalz zum Vorhaben der Herabstufung der Verkehrsunfallflucht zur Ordnungswidrigkeit

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz sieht die Pläne des Bundesjustizministeriums aus den nach § 142 StGB strafbaren Verkehrsunfallfluchten, Ordnungswidrigkeiten zumachen, kritisch.

Stellvertretender Landesvorsitzender Ingo Schütte: „Die Verkehrsunfallfluchten zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen, setzt falsche Signale und trägt nicht zur Verkehrssicherheit bei. Es geht bei dem Sinn des Gesetzes nicht um die Kriminalisierung der Unfallverursacher, sondern um die Sicherheit des Straßenverkehrs und den Schutz von privaten Rechtsgütern.“

Die charakterliche Eignung und das Verantwortungsbewusstsein der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind zentrale Punkte bei der Frage, wer in der Lage zur Teilnahme am Straßenverkehr ist und wer nicht. Verkehrsunfälle unter Alkohol- und Drogeneinwirkung haben in den letzten Jahren, auch im Betrachtungszeitraum 2022, eklatant zugenommen. Sollte die Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass weitere Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss unerkannt bleiben beziehungsweise die möglichen polizeilichen Maßnahmen zur Ermittlung der Flüchtenden auch geringer sind und deshalb viele Straftaten unerkannt bleiben.

Entgegen den Verlautbarungen aus der Presse geht es nicht darum, die Unfallverursachenden grundsätzlich zu kriminalisieren, sondern darum, dass es keine Bagatelle ist, jemandem einen Schaden zuzufügen und dafür nicht oder erst im Nachhinein gerade zu stehen. Aus unserer Erfahrung heraus, stellen sich vermeintlich kleine Schäden schnell als sehr kostenintensiv heraus. Diese Kosten trägt dann die Versicherung und damit wir alle, möglicherweise auch noch der oder die Einzelne mit einer Selbstbeteiligung.

Zuletzt geht die GdP nicht davon aus, dass diese Umstellung zu einer Entlastung der Polizei führt, denn die Aufwände ändern sich nur marginal.
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