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GdP Rheinland-Pfalz zum vorliegenden Koalitionsvertrag

Mainz.

Kunz: „Innere und soziale Sicherheit bedingen einander. Investitionen in diesen Bereichen stabilisieren unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat!“

„Der von SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Entwurf des Koalitionsvertrages trägt an vielen Stellen die Handschrift der GdP“, zeigt sich Landesvorsitzende Sabrina Kunz stolz. „Aber, an für uns entscheidenden Stellen sind die Formulierungen viel zu abstrakt oder lassen viel Interpretationsspielraum zu, der sich politisch so oder so auslegen lässt. Aus diesem Grund haben wir heute den Parteien unsere Stellungnahme zum Koalitionsvertrag zukommen lassen, bevor der Vertrag dann zum Ende der Woche finalisiert und verabschiedet wird“, betont die Landeschefin selbstbewusst.

Die GdP freut sich darüber, dass die Koalitonär:innen anerkennen, dass die Herausforderungen einen personellen Aufwuchs verlangen und dass deswegen auch an den hohen Einstellungszahlen der letzten Jahre festgehalten werden soll.

Dennoch hinterfragt GdP-Chefin Kunz: „Wie ist denn diese Bedingung (…) um im Jahr 2024 voll ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu haben" zu verstehen? Die GdP hat erhoben: wir brauchen bereits jetzt dringend 10.000 voll ausgebildete Polizeibeamt:innen und zwar nicht an Köpfen. Wir benötigen sie zur Kompensation von Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und zur längst überfälligen Entlastung unserer Kolleg:innen. Deswegen fordern wir eine langfristige Verstetigung der Einstellungszahlen von mind. 500 Anwärter:innen im Jahr, damit wir schnellstmöglich 10.000 Vollzeitstellen an Polizist:innen im Land im Einsatz haben. Diese Formulierung ist aus GdP-Sicht eine Verwirrung der Wähler:innen, denn wir als Betroffene ahnen, wie diese Hintertür zu verstehen ist. Hier ist eine Klarstellung dringend erforderlich!“

Aus GdP Sicht sind in allen fünf Haushaltsjahren mindestens 500 Neueinstellungen an Anwärter:innen erforderlich. Zudem ein jährlicher Aufwuchs von 75 Stellen im Verwaltungs- und Tarifbereich.

Die für den Bereich der Beamtenpolitik zuständige Landesvize Stefanie Loth zeigt sich enttäuscht über die Investitionen in die Polizeibeschäftigten bzw. Beschäftigten des Landes:

„Die elementaren Themen Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen finden sich ganz am Ende des Koalitionsvertrages unter der Überschrift „Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern“. Eine Aussage, die wir nur unterschreiben können! Allerdings wird hier die Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Beamt:innen und die Versorgungsempfänger:innen von der Haushaltslage abhängig gemacht.

Bei den Zulagen trifft uns der vorliegende Vertrag nicht überraschend, schon in den Wahlprogrammen war von Zulagen nichts zu lesen. Nichts zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, nichts zur WSD-Zulage und auch nichts zur Polizeizulage oder gar weitere besonders belastete Bereiche bzw. Tätigkeiten. Kombiniert mit der Ankündigung, bei der Besoldung auf die Kasse zu achten, ist dies aber nun ein echter Tiefschlag. Die Entschädigungen für die besonderen physischen und psychischen Belastungen durch den Polizeiberuf müssen sich ebenfalls weiterentwickeln, das würde die Attraktivität des Polizeiberufs tatsächlich steigern.

Der Umgang mit der Heilfürsorge stößt auf unser Unverständnis, kaum anders war dieser Passus im Koalitionsvertrag 2016-2021 formuliert. Zwischenzeitlich gab es eine umfangreiche Prüfung des Landesrechnungshofs. Wir können hier den politischen Willen zur Gestaltung in Richtung einer Freien Heilfürsorge leider nicht erkennen. Dabei benötigen wir dieses Bekenntnis gerade in einer Zeit, in der das Thema Gesundheit als ein Zentrales erkannt wurde.“
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