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GdP Rheinland-Pfalz lehnt Herabsenkung der Strafmündigkeit bei Kindern ab

Mainz.

Die Landesvorsitzende Sabrina Kunz dazu: „Aus der schwerwiegenden Tat in Mülheim jetzt voreilige Schlüsse zu ziehen und reflexartig die Herabsenkung der Strafmündigkeit bei Kindern zu fordern, ist der falsche Schritt. Seit der Einführung des deutschen Jugendstrafrechts ist der Anteil der tatverdächtigen Jugendlichen ausweislich der beim BKA geführten Statistik kontinuierlich rückläufig. Aus diesem Grund lehnen wir aktuell die Diskussion über die Herabsenkung des Strafmündigkeitsalters ab. Ein solcher Schritt müsste aus vielerlei Hinsicht gerechtfertigt sein und intensiv fachlich diskutiert werden.“

Die unter 14-jährigen unterliegen nicht dem Jugendstrafrecht, da gerade bei Kindern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Fakt ist, dass bei Kindern mehr Strafe nicht automatisch zu weniger Kriminalität führt. Bei Kindern sind sozialpädagogische Instrumente im Zusammenwirken mit den juristischen Möglichkeiten der Familiengerichte gefragt. Hier gibt es sicherlich Anlass über die personellen und sachlichen Möglichkeiten aller beteiligen Stellen nachzudenken. Insbesondere vor dem Hintergrund der schweren im Raum stehenden Straftat sind hierüber intensive Debatten zu führen.
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