GdP Rheinland-Pfalz lehnt Herabsenkung der Strafmündigkeit bei Kindern ab
Die unter 14-jährigen unterliegen nicht dem Jugendstrafrecht, da gerade bei Kindern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Fakt ist, dass bei Kindern mehr Strafe nicht automatisch zu weniger Kriminalität führt. Bei Kindern sind sozialpädagogische Instrumente im Zusammenwirken mit den juristischen Möglichkeiten der Familiengerichte gefragt. Hier gibt es sicherlich Anlass über die personellen und sachlichen Möglichkeiten aller beteiligen Stellen nachzudenken. Insbesondere vor dem Hintergrund der schweren im Raum stehenden Straftat sind hierüber intensive Debatten zu führen.