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Nach Kiel, Lübeck und Itzehoe seit Jahresbeginn auch Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft Flensburg

GdP S-H begrüßt landesweite Einführung von Sonderdezernaten von „Straftaten gegen Polizeibeamte“

Kiel.

Die erschreckenden Zahlen der Gewalt gegen Polizeibeamte in Schleswig-Holstein bringen auch Änderungen im Justizapparat. So sei auf Nachfrage heute beim Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein mit dem Inkrafttreten des Geschäftsverteilungsplanes 2019 auch bei der Staatsanwaltshaft des Landgerichts Flensburg bereits ein solches Sonderdezernat eingerichtet worden.

Landesgeschäftsführerin Susanne Rieckhof: „Die flächendeckende Einführung dieser Sonderdezernate an allen vier Landgerichtsstandorten war ein weiser vorausschauender Schritt. Die schnelle Umsetzung der Anregung des Generalstaatsanwaltes Wolfgang Zepter durch die Landgerichtsbezirke verdient die Anerkennung der von uns vertretenen Polizeibeamtinnen und – beamten.“

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen aus der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion sei es wichtig, dass die enorme Anzahl und vor allem die Intensität der Attacken auf Polizisten ernst genommen würden. Eine schnellere und effektivere Strafverfolgung, wie sie mit der Einrichtung der Sonderdezernate zu erwarten ist, lasse aus GdP-Sicht auch hoffen, dass Gewaltdelikte gegen die Vollzugsbeamten der Polizei künftig absehbar auch zu einer früheren gerichtlichen Befassung führen. Rieckhof: „Ich hoffe vor allem, dass die Zahl der Einstellungen sinken wird und dass Tatverdächtigen und Tätern künftig direkt unmissverständlich klar gemacht wird, dass solche Angriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen unter keinen Umständen geduldet werden!“

Hintergrund:

2018 sind abermals fast 400 Polizistinnen und Polizisten im Dienst verletzt worden. Nach Aussage des Innenministeriums wurden insgesamt 2.658 Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein Opfer von Attacken. Auch die Zahl der Gewaltdelikte blieb mit 1.290 auf höchstem Niveau.
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