GdP SH: Auf die Polizei ist auch in Pandemiezeiten Verlass
Die GdP in Schleswig-Holstein begrüßt ausdrücklich die Schaffung eines Bußgeldkataloges für Verstöße gegen die notwendigen Auflagen und Beschränkungen der neuen Landesverordnung basierend auf dem Infektionsschutzgesetz. Gerade vor den Feiertagen, bei wärmeren Temperaturen wird es auch uneinsichtige Menschen geben, die damit das Leben anderer gefährden.
Der Landesvorsitzende der GdP, Torsten Jäger: „Polizei und Ordnungsbehörden brauchen eine klare und verstehbare Handlungsleitlinie. Leider funktioniert Überwachung nicht nur durch Überzeugung, wir brauchen auch deutliche und abschreckende Sanktionsmöglichkeiten“.
Die GdP in Schleswig-Holstein hält es für richtig, dass die Daten von Corona infizierten Personen durch die Gesundheitsämter an die Polizei übermittelt werden. Jäger: „Ja, es ist ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Aber in dieser Ausnahmesituation müssen wir auch unsere Kolleginnen und Kollegen schützen. Zudem muss die Polizei handlungsfähig bleiben“.
Polizisten setzen im Dienst ihre eigene Gesundheit ein. Kolleginnen und Kollegen können die Sicherheitsabstände oft nicht einhalten und gehen in den Körperkontakt. Die Anerkennung als Dienstunfall ist bei Infektionskrankheiten rechtlich schwierig. Wir fordern daher dazu auf, jeden Kontakt mit einem nachweislich Infizierten sorgsam zu dokumentieren! Den Dienstherrn fordern wir auf, die Fürsorgeverpflichtung hier großzügig auszulegen.
In Anlehnung an die Worte des dritten Bundespräsidenten Gustav Heinemann erneuert auch der GdP Landesvorsitzende den Appell der GdP: „Meiden Sie Kontakte, bleiben Sie zuhause, folgen Sie den Weisungen der Ordnungsbehörden und der Polizei. Die Würde unserer Gesellschaft bemisst sich am Umgang mit seinen schwächsten Mitgliedern, den älteren und vorerkrankten sowie auch sehr armen Menschen!“
Der Landesvorsitzende der GdP, Torsten Jäger: „Polizei und Ordnungsbehörden brauchen eine klare und verstehbare Handlungsleitlinie. Leider funktioniert Überwachung nicht nur durch Überzeugung, wir brauchen auch deutliche und abschreckende Sanktionsmöglichkeiten“.
Die GdP in Schleswig-Holstein hält es für richtig, dass die Daten von Corona infizierten Personen durch die Gesundheitsämter an die Polizei übermittelt werden. Jäger: „Ja, es ist ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Aber in dieser Ausnahmesituation müssen wir auch unsere Kolleginnen und Kollegen schützen. Zudem muss die Polizei handlungsfähig bleiben“.
Polizisten setzen im Dienst ihre eigene Gesundheit ein. Kolleginnen und Kollegen können die Sicherheitsabstände oft nicht einhalten und gehen in den Körperkontakt. Die Anerkennung als Dienstunfall ist bei Infektionskrankheiten rechtlich schwierig. Wir fordern daher dazu auf, jeden Kontakt mit einem nachweislich Infizierten sorgsam zu dokumentieren! Den Dienstherrn fordern wir auf, die Fürsorgeverpflichtung hier großzügig auszulegen.
In Anlehnung an die Worte des dritten Bundespräsidenten Gustav Heinemann erneuert auch der GdP Landesvorsitzende den Appell der GdP: „Meiden Sie Kontakte, bleiben Sie zuhause, folgen Sie den Weisungen der Ordnungsbehörden und der Polizei. Die Würde unserer Gesellschaft bemisst sich am Umgang mit seinen schwächsten Mitgliedern, den älteren und vorerkrankten sowie auch sehr armen Menschen!“